Mahnverfahren in eigener Sache, vorzeitig gezahlt, RG MwST
Verfasst: 06.11.2014, 13:50
Hallo alle zusammen.
Es tut mir leid, ich stehe gerade leider etwas auf dem Schlauch und bin alleine in der Kanzlei und kann somit niemanden fragen Zudem mache ich solche Sachen einfach viel zu selten...
Ich hoffe auch nicht, dass es bereits ein solches Thema gibt, wenn ja, dann habe ich es leider nicht gefunden.
Ich fasse den Sachverhalt einmal kurz zusammen:
Die eigene Mandantin hat unsere RA-Kosten nicht beglichen. Nach mehrmaligen Aufforderungen haben wir nunmehr den Erlass des Mahnbescheides beantragt. Daraufhin hat die Mandantin unsere Kosten gezahlt. Wir werden somit den VB nicht mehr beantragen.
Jetzt wollte ich die durch den MB angefallenen Kosten der Mandantin/Schuldnerin in Rechnung stellen.
Berechne ich auf die Gebühren auch die Mehrwertsteuer oder lasse ich diese in der Rechnung weg.
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, da einerseits im Mahn-/Vollstreckungsverfahren die Mehrwertsteuer ja auch nicht aufgeführt wird (wg/Vorsteuerabzug), ich jetzt aber eine normale Rechnung schreibe.
Ich weiß, total dämliche Frage, aber ich komme einfach nicht drauf
Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank für die Antwort
Es tut mir leid, ich stehe gerade leider etwas auf dem Schlauch und bin alleine in der Kanzlei und kann somit niemanden fragen Zudem mache ich solche Sachen einfach viel zu selten...
Ich hoffe auch nicht, dass es bereits ein solches Thema gibt, wenn ja, dann habe ich es leider nicht gefunden.
Ich fasse den Sachverhalt einmal kurz zusammen:
Die eigene Mandantin hat unsere RA-Kosten nicht beglichen. Nach mehrmaligen Aufforderungen haben wir nunmehr den Erlass des Mahnbescheides beantragt. Daraufhin hat die Mandantin unsere Kosten gezahlt. Wir werden somit den VB nicht mehr beantragen.
Jetzt wollte ich die durch den MB angefallenen Kosten der Mandantin/Schuldnerin in Rechnung stellen.
Berechne ich auf die Gebühren auch die Mehrwertsteuer oder lasse ich diese in der Rechnung weg.
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, da einerseits im Mahn-/Vollstreckungsverfahren die Mehrwertsteuer ja auch nicht aufgeführt wird (wg/Vorsteuerabzug), ich jetzt aber eine normale Rechnung schreibe.
Ich weiß, total dämliche Frage, aber ich komme einfach nicht drauf
Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank für die Antwort