Mahnverfahren in eigener Sache, vorzeitig gezahlt, RG MwST
- Frau Cindy
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Ich sehe das wie Liesel. Die Schuldnerin ist nicht Auftraggeber für den MB, also kann ihr auch nichts in Rechnung gestellt werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- katuscha
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Danke! Ich dachte schon, dass auf dem total falschem Dampfer bin.Frau Cindy hat geschrieben:Ich sehe das wie Liesel. Die Schuldnerin ist nicht Auftraggeber für den MB, also kann ihr auch nichts in Rechnung gestellt werden.
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Ich würde das ganz pragmatisch lösen und sie erstmal auffordern, "den nachstehend bdrechneten Betrag zur Vermeidung der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens bis zum ... zu überweisen", ganz ohne Rechnung.
Grüße - sansibar
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