Mahnverfahren in eigener Sache, vorzeitig gezahlt, RG MwST

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
ms1707
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#1

06.11.2014, 13:50

Hallo alle zusammen.

Es tut mir leid, ich stehe gerade leider etwas auf dem Schlauch und bin alleine in der Kanzlei und kann somit niemanden fragen :( Zudem mache ich solche Sachen einfach viel zu selten...
Ich hoffe auch nicht, dass es bereits ein solches Thema gibt, wenn ja, dann habe ich es leider nicht gefunden. :(

Ich fasse den Sachverhalt einmal kurz zusammen:

Die eigene Mandantin hat unsere RA-Kosten nicht beglichen. Nach mehrmaligen Aufforderungen haben wir nunmehr den Erlass des Mahnbescheides beantragt. Daraufhin hat die Mandantin unsere Kosten gezahlt. Wir werden somit den VB nicht mehr beantragen.

Jetzt wollte ich die durch den MB angefallenen Kosten der Mandantin/Schuldnerin in Rechnung stellen.

Berechne ich auf die Gebühren auch die Mehrwertsteuer oder lasse ich diese in der Rechnung weg.

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, da einerseits im Mahn-/Vollstreckungsverfahren die Mehrwertsteuer ja auch nicht aufgeführt wird (wg/Vorsteuerabzug), ich jetzt aber eine normale Rechnung schreibe.

Ich weiß, total dämliche Frage, aber ich komme einfach nicht drauf :(

Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank für die Antwort :)
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LuzZi
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#2

06.11.2014, 13:58

Da ihr in eigener Sache tätig wart, fällt auch keine Mehrwertsteuer an.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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katuscha
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#3

06.11.2014, 14:01

Warum beantragt ihr nicht einfach den VB unter Angabe der Zahlung?

Meinst Du das sie die Kosten für den MB einfach so überweist? Meines Erachtens kannst Du darüber auch gar keine Rechnung erstellen, da sie den MB ja nicht in Auftrag gegeben hat.
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LuzZi
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#4

06.11.2014, 14:01

Wer gibt denn auch schon einen MB gegen sich selbst in Auftrag? :pfeif 8)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

06.11.2014, 14:03

LuzZi hat geschrieben:Wer gibt denn auch schon einen MB gegen sich selbst in Auftrag? :pfeif 8)
Deswegen ja. Kann der Anwalt denn über Kosten, die durch ein Mahnverfahren in eigener Sache entstehen, eine Rechnung stellen?
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#6

06.11.2014, 14:04

Verstehe nicht, warum er das nicht können sollte?! Die Kosten sind doch auch im VB aufgeführt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#7

06.11.2014, 14:05

Die Schuldnerin hat gegen den Mahnbescheid nunmehr Widerspruch eingelegt, daher können wir keinen VB mehr beantragen, ohne ins Klageverfahren zu gehen.
Und unnötige weitere Kosten will meine RAin nicht produzieren..

Sie hat ja - aufgrund der Nichtzahlung - das Mahnverfahren verschuldet, daher muss sie ja die Kosten tragen.

Also stelle ich ihr die Rechnung über die 1,0 + Ausl., aber keine MwSt.?
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#8

06.11.2014, 14:07

Richtig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ms1707
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#9

06.11.2014, 14:11

Okay, dann mache ich das mal so :) http://www.foreno.de/posting.php?mode=smilies&f=37#
Noch einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe :thx
Liebe Grüße
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#10

06.11.2014, 14:34

Wogegen hat sie denn Widerspruch eingelegt?

Ihr könnt der ehemaligen Mandantin keine Rechnung mit der MB-Gebühr schreiben. Entweder sie zahlt sie freiwillig oder ihr müßt ins gerichtliche Verfahren.
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