MWSt bei der Abschlussnote, wenn es eine Vorschussnote gab ?

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Frau Cindy
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#11

25.09.2014, 10:44

Mein Programm gibt es gar nicht her, dass ich da was netto abziehen könnte. :ka

Wenn der Mandant keinen Vorschuss gezahlt hat, kann ich folglich auch keine Umsatzsteuer für den Vorschuss ausweisen. Der Vorschuss muss dann eben storniert werden.

Bei mir steht da nur: In der Vorschusszahlung enthaltene Umsatzsteuer ... aus ... netto. In der Endsumme enthaltene Umsatzsteuer .. aus ... netto.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#12

25.09.2014, 10:47

Meggie hat geschrieben:Hi Lovemause1994

was passiert, wenn der Mdt. keinen Cent auf die Vorschussnote gezahlt hat ? Dann habt ihr ja quasi zwei Kostennoten mit doppelter MWSt.

Gruß Meggie
Hi Meggie,

bei uns geht das ja alles intern von Anderkonto auf Kanzleikonto bzw. umgekehrt. Da wird die Vorschussnote auch immer direkt gezahlt. Bei uns ist alles ein kleines bisschen anders als in "normalen" Kanzleien, da wir ja im Prinzip nur eine Unterabteilung in der großen Insolvenzverwalterkanzlei sind. Von daher haben wir auch nie den Fall, dass die Vorschussnote nicht bezahlt wird.

Sollte in einem Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden sein, wird u.U. nicht abgerechnet und die entstandenen Kosten gehen dann eben auf die Kanzlei über (wo kein Geld da ist und PKH nicht alles deckt, bleibt in dem Fall der Insolvenzverwalter auf den Kosten sitzen)

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage :)

Grüßlchen
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BaumN
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#13

25.09.2014, 10:56

Frau Cindy hat geschrieben:Mein Programm gibt es gar nicht her, dass ich da was netto abziehen könnte. :ka

Wenn der Mandant keinen Vorschuss gezahlt hat, kann ich folglich auch keine Umsatzsteuer für den Vorschuss ausweisen. Der Vorschuss muss dann eben storniert werden.

Bei mir steht da nur: In der Vorschusszahlung enthaltene Umsatzsteuer ... aus ... netto. In der Endsumme enthaltene Umsatzsteuer .. aus ... netto.
Wenn Du den Vorschuss stornierst, dann musst Du diese Stornierung aber dem Mandanten schicken. Denn wenn der Mandant z. B. ein Soll-Versteuerer ist, dann hat er sich die Mehrwertsteuer aus der Vorschussrg. ggf. schon als Vorsteuer gezogen - unabhängig davon, ob er die Rg. bezahlt hat oder nicht.
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Frau Cindy
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#14

25.09.2014, 11:03

Natürlich erhält der Mandant dann auch die Storno-Rechnung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#15

25.09.2014, 11:50

Katta hat geschrieben:Unser System weist die gesonderte Mwst automatisch aus, aber das verstehe nicht mal ich - wie dann die Mandanten? - ich lösche das immer raus.
Den Abzug schreibe ich unter die Mwst der neuen RE - müsste doch eigentlich klar sein, dass dann da schon Mwst drin war...

Gebühren
PTE
UST
- bereits bezahlt (alte RE)
Summe

Ob das so korrekt ist weiß ich nicht
Nein, ist steuerrechtlich so nicht korrekt. Wenn die Mehrwertsteuer in voller Höhe angegeben ist und kein Hinweis unter der Rechnung ist, dass bereits MwSt abgerechnet wurde, dann darf bei einer Prüfung kräftig nachgezahlt werden, da dann die fehlende Umsatzsteuer verlangt wird.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu umgehen:

1. Wie AB schrieb, nur Nettovorschüsse abrechnen ohne MwSt
2. bereits gezahlte Rechnungen vor Ermittlung der Umsatzsteuer netto abziehen
3. Zahlungen am Schluss abziehen und einen Vermerk unter der Rechnung machen, z.B. der Art: Diese Kostenrechnung berechtigt nur noch zu einem Vorsteuerabzug in Höhe von XY €, da bereits mit Rechnung vom ....... Vorsteuer in Höhe von XY € berechnet wurde.
4. Stornorechnung über die Vorschussrechnung machen.
5. Den Storno der anderen Kostenrechnung unter die neue Rechnung schreiben, z.B.: Im Zuge der Rechnungserstellung wurde(n) folgende Teilrechnung(en) storniert: Rg.-Nr. ..... vom ..... über ............ € Nettobetrag ........ € zzgl. 19 % USt .......... €
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#16

25.09.2014, 12:17

Danke BaumN

was aber passiert, wenn der Mdt. die Vorschussnote in Raten abgestottert hat und nur einen Teil gezahlt hat.

Gebühr
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 200 €
abzgl. Vorschussrg. netto 100 €
Zwischensumme netto 100 €
Mehrwertsteuer 19 €
Zwischensumme brutto 119 €
zuzüglich nicht bezahlter Vorschussrg. brutto 69 € (Mdt. hat 50,00 € gezahlt)
Gesamtbetrag 188 €


Einfach so ?

Danke Meggie
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BaumN
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#17

25.09.2014, 12:41

So würde ich das machen (vielleicht als Formulierung "zuzüglich nicht bezahlten Anteils der Vorschussrg. Nr. ... - versteht dann der Mandant vielleicht noch besser).
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#18

25.09.2014, 17:55

Ich würde das dann ehrlich gesagt anders machen. Ich würde dann tatsächlich die Vorschussrechnung am Schluss stornieren. Z.B. mit dem Satz: "Im Zuge der Rechnungserstellung wurde(n) folgende Teilrechnung(en) storniert: Rg.-Nr. ..... vom ..... über ............ € Nettobetrag ........ € zzgl. 19 % USt .......... €"

Denn m.E. stimmt dann Deine Rechnung so immer noch nicht bzw. ist unverständlich und die Voraussetzung an eine ordnungsgemäße Rechnung ist u.a. die Prüfbarkeit. Wenn Du die Vorschussrechnung netto abziehst, kannst Du nicht unten einfach einen Bruttobetrag draufrechnen. Entweder rechnest Du mit dem Mandanten die weiteren Kosten ab oder, wenn Du eine Schlussabrechnung machen willst, aber die Vorschussrechnung nicht stornieren willst, ziehst die Vorschussrechnung netto vor Berechnung der Mehrwertsteuer ab. Dann würde ich das wie folgt machen:

./. bereits durch Rechnung Nr. ...... vom ...... berechneter Gebührenvorschuss in Höhe von ..... € brutto; entspricht netto ...... €

Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass die Vorschussrechnung in voller Höhe auszugleichen ist.
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BaumN
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#19

26.09.2014, 09:56

Darüber könnten wir wahrscheinlich tage- und wochenlang diskutieren. Wesentlich ist m.E. eines: Vorschüsse haben netto berücksichtigt zu werden. Wenn eine Rechnung im Raum ist, in welcher bereits Mehrwertsteuer berechnet wurde, kann ich - um die MWSt. korrekt auszuweisen - die Vorschussrechnung nur stornieren (muss allerdings diese Stornorechnung auch dem Mandanten mit übersenden!) oder muss Nettobeträge abziehen - also nur noch die weiter entstandene MWSt. ausweisen.

Was die Prüfbarkeit einer Endabrechnung betrifft, bekomme ich von unserem Baurechtler immer wieder erklärt, dass in der Endabrechnung alles aufzutauchen habe, was abgerechnet wird und Vorschluss-/Teil-/Zwischenrechnungen entsprechend dann eben abzuziehen sind.

Aber ich denke, das ist am Ende nicht ganz so wichtig. Wichtig ist, dass der Manant auf Rechnungen insgesamt nur die Mehrwertsteuer drauf hat, die auch tatsächlich in Summe angefallen ist. Denn ein Soll-Versteuerer zieht sich die Mehrwertsteuer schon bei Erhalt der Rechnung und nicht erst bei Zahlung. Daher muss er auch das Storno bekommen, solltet Ihr die Vorschussrechnung stornieren. Unbedingt! Weil er verpflichtet ist, diese Stornierung zu buchen - und eben diese MWSt. wieder abzuführen - und ja der Grundsatz gilt: Keine Buchung ohne Beleg.
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