Mehrwertsteuer auf Kopiekosten

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Liesel
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#1

10.07.2014, 14:26

In meinem Gesicht stehen gerade große ???

BerH-Abrechnung mit Kopiekosten (Strafsache). Nunmehr erhalte ich Schreiben des Gerichtes mit folgendem Inhalt:

"Sie machen x Euro Dokumentenpauschale geltend, welche auch nachgewiesen wurde. Auf diese Pauschale begehren Sie die Umsatzsteuer i.H.v. 19 %. Die Dokumentenpauschale stellt aus Sicht des Gerichtes einen durchlaufenden Posten dar, sodass die Umsatzsteuer hierauf nicht erhoben werden kann (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/Müller-Rabe, 18. Aufl. Rdn. 13, 16 zu VV 7008)."

Hab ich was verpaßt? :shock:
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Adora Belle
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#2

10.07.2014, 14:30

Da hat einer sich beim Lesen im Kommentar verrannt. Die Dokumentenpauschale ist doch kein durchlaufender Posten, sondern gehört zur Anwaltsvergütung (Vergütung = Gebühren+Auslagen), auf die natürlich Umsatzsteuer anfällt.

Das war bestimmt ein neuer "Assessor als Rechtspfleger", und Du hast ausgerechnet sein allererstes Schreiben erwischt. :cowboy
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#3

10.07.2014, 14:49

Vielleicht verwechselt er die Dokumentenpauschale mit der "Aktenversendungspauschale"? Allerdings würde es sich auch bei dieser nicht um einen "durchlaufenden Posten" handeln, da insoweit der Anwalt Kostenschuldner ist (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RdNr. 20 zu VV 7008).
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#4

10.07.2014, 15:26

Also ich habe keine Ahnung, wie die Rechtspflegerin darauf kommt. Sie ist auch schon länger "im Dienst".
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#5

10.07.2014, 16:33

Adora Belle hat geschrieben: Das war bestimmt ein neuer "Assessor als Rechtspfleger", und Du hast ausgerechnet sein allererstes Schreiben erwischt. :cowboy
:?: :?:
Gibt´s die bei euch? Habe ich ja noch nie gelesen.
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Adora Belle
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#6

11.07.2014, 09:25

Jo. Machen manche mal ein Jahr lang nach dem 2. Examen. Das sind dann die, denen man alles vom Urschleim her erklären muss und die gern auf nicht haltbaren Positionen beharren, nach Belieben entstandene Gebühren absetzen... eine Plage. :roll:
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#7

11.07.2014, 09:37

Und dann auch noch eingesetzt im Kostenrecht? Das wird ja auch so wahnsinnig intensiv im Jura-Studium behandelt, wenn ich mich nicht irre. *Ironie aus*

Dass das eine Plage ist, kann ich mir sehr gut vorstellen...
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#8

11.07.2014, 09:51

Adora Belle hat geschrieben:Jo. Machen manche mal ein Jahr lang nach dem 2. Examen. Das sind dann die, denen man alles vom Urschleim her erklären muss und die gern auf nicht haltbaren Positionen beharren, nach Belieben entstandene Gebühren absetzen... eine Plage. :roll:
Gottfried-Josef, da kann ich ja froh sein, in meinem Betritt davon verschont zu sein. Ich stelle mir gerade die vielen Nachfragen vor, wenn sich hier solche Methoden verbreiten würden... und dann noch Belehrungsresistenz - na Mahlzeit!
~ Grüßle ~
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