Hallo Zusammen,
sagen wie der A betreibt eine Schreinerei gewerblich. Dabei besteht eine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Der A hat nun aber zusätzlich noch ein kleines Ladengeschäft, sagen wir eine Boutique, geerbt und diese eine Zeitlang von der einzigen dort angestellten Mitarbeiter weiterbetrieben. Das Geschäft sonn nun verkauft werden. Käufer ist der K
Da K nach Abschluss des Vertrags nicht zahlt, soll er außergerichtlich angemahnt und anschließend soll das Mahnverfahren durch den RA des A eingeleitet werden.
Ist A nun in diesem Verfahren vorsteuer abzugs berechtig?
Vorsteuerabzugsberechtigung Gewerbtreibender
Ich habe diese ganze Geschichte mit der Vorsteuerabzugsberechtigung noch nicht so ganz geblickt?StineP hat geschrieben:Ja. Wieso sollte hier keine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehen?
Daher dachte ich. frage mal die erfahrenen Kolleginnen.
Gibt es irgenwo eine vernünftige Übersicht, Literatur etc. die den Komplex mit der Vorsteuerabzugsberechtigung verständlich erklärt?
Naja, das Umsatzsteuergesetz vielleicht.
Im Grunde ist das überhaupt nicht schwer:
Steht auf den Rechnungen des MAndanten USt ausgewiesen, besteht Vorst.abz.ber. Wenn nicht, dann eben nicht.
Bei ner Boutique zB steht dann zB die USt auf den Bons (gaaaaanz einfach) =)
Im Grunde ist das überhaupt nicht schwer:
Steht auf den Rechnungen des MAndanten USt ausgewiesen, besteht Vorst.abz.ber. Wenn nicht, dann eben nicht.
Bei ner Boutique zB steht dann zB die USt auf den Bons (gaaaaanz einfach) =)
- butterflybabe
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Würde den Mandanten anrufen. Es gibt sog. Kleingewerbetreibende, die zwar Unternehmer sind, aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.