Vorsteuerabzugsberechtigung

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butterflybabe
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#1

29.06.2007, 09:16

Ihr müsst mir kurz helfen. Komm irgendwie nicht weiter.

Ein Unternehmen ist also solches ja umsatzsteuerpflichtig. Was aber wenn der Unternehmer als Privatmann einen Anwalt beauftragt hat?

Jetzt bekomm ich die Kosten im Wege der Erstattung von der Staatskasse wieder, dort habe ich die Umsatzsteuer mit reingenommen (wurde auch bezahlt).

Vorschussrechnung: Die Rechtschutz hat Kostendeckung erteilt, aber unter Abzug der Vorsteuer, die hat Mandant getragen.

Der Unternehmer als Privatmann ist doch nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt, oder lieg ich falsch?
Andreas

#2

29.06.2007, 09:18

Absolut richtig:

Wenn ein Unternehmer, sagen wir mal Rechtsform Einzelunternehmung, als Privatperson einen RA beauftragt, ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
StineP

#3

29.06.2007, 09:18

Kann mir nur anschließen.
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butterflybabe
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#4

29.06.2007, 09:20

Warum bezahlt dann aber die Rechtschutz, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung besteht muss ja die Firma versichert sein für einen Fall der den Unternehmer als Privatmann betrifft?
StineP

#5

29.06.2007, 09:26

Kannst du die Frage mal anders formulieren? Versteh das grad nicht so ganz.

Wenn der Mandant das über seine betriebliche RS laufen lässt, dann ist die Sache auch eine betriebliche. Ne betriebliche RS deckt eben keine Privatfälle ab. Dafür brauchst du eine private RS....

Also würde ich hier grundsätzlich davon ausgehen dass er hier für das Unternehmen gehandelt haben muss (erklärt auch, dass er die USt an euch zahlen musste)
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butterflybabe
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#6

29.06.2007, 09:34

Uns wurde vom Mandant ein Bußgeldbescheid über eine OWI-Sache hereingereicht. Als Beschuldigter war Mandant als Privatperson angegeben.
Sarah

#7

29.06.2007, 09:35

Ja, das sehe ich auch so. Sonst hätte die RS-Vers. doch von Anfang an keine Deckungszusage erteilt (oder sie haben nicht aufgepasst... ist aber unwahrscheinlich).

Jetzt wirds komplizierter: Die Firma kann ja im Bußgeldbescheid auch nicht auftauchen ;-) Jetzt kommt es darauf an, ob er im Firmenwagen oder privat unterwegs war.
Andreas

#8

29.06.2007, 09:54

Es kann durchaus sein, daß die betriebliche RSV bei einem Einzelunternehmer in einem Gesamtpaket auch dessen private Risiken mit absichert. Und dann ist es keine betriebliche Sache.

Welche Rechtsform ist denn nun die Firma des Mandanten ?

Wenn sich das OWi-Verfahren gegen eine GmbH bspw. richtet, ist es natürlich eine dienstliche Sache. Tut es ja aber wohl nicht. Also ist der Mandant privat betroffen, weil Bußgeldverfahren (also Bußgelder) ja nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Das wäre zwar schön, geht aber nicht :D
Zuletzt geändert von Andreas am 29.06.2007, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#9

29.06.2007, 09:55

Das ist echt komisch......

Andreas, der Mandant hat aber die USt tragen müssen - lässt wiederum auf Vorsteuerabzugsberechtigung schließen
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#10

29.06.2007, 09:57

Aber der Bußgeldbescheid richtet sich ja gegen den Unternehmer als Privatmann. Ich kann doch bei einer OWI-Sache (zu schnell gefahren, Handy benutzt) kein Unternehmen als Beschuldigten nehmen?
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