Vorsteuer im KFA, wenn GmbH nicht mehr existiert?
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Ich muss in einem Verfügungs- und Berufungsverfahren einen KFA stellen. Zu Beginn des Verfahrens 2012 klagte eine GmbH (unser Mandant), die natürlich vorsteuerabzugsberechtigt war. Während der Zeit bis zum Ende des Berufungsverfahrens wurde diese GmbH jedoch aufgelöst (keine Insolvenz), wir vertreten jetzt noch den ehemaligen geschäftsführenden Alleingesellschafter, der als Privatperson nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt ist. Was bedeutet das für den KFA? Ist der Verfügungs- und Berufungskläger jetzt als vorsteuerabzugsberechtigt anzusehen oder nicht? Könnt ihr mir helfen?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo,
du musst jetzt nur genau auf die Daten achten, also wann wurde die GmbH aufgelöst, wann ist welche Gebühr entstanden und dementsprechend die Gebührenrechnung aufteilen. Womöglich ist es ja so einfach, dass du nach Instanzen trennen kannst? Dann wäre der Kfa erste Instanz ohne Ust, und der Kfa zweite Instanz mit Ust.
In der Hoffnung, auch geholfen zu haben - Liebe Grüße
du musst jetzt nur genau auf die Daten achten, also wann wurde die GmbH aufgelöst, wann ist welche Gebühr entstanden und dementsprechend die Gebührenrechnung aufteilen. Womöglich ist es ja so einfach, dass du nach Instanzen trennen kannst? Dann wäre der Kfa erste Instanz ohne Ust, und der Kfa zweite Instanz mit Ust.
In der Hoffnung, auch geholfen zu haben - Liebe Grüße
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück