unterschiedliche Steuersätze in der Kostenfestsetzung

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Steffikautz
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#1

19.06.2007, 15:08

Auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, habe schon wieder so ne Horrorakte:

Verkehrsunfall in 2006, Aufforderungsschreiben, Mahnbescheid 2006, Widerspruch durch Gegenseite 2006, gerichtliche VErfahren 2007, Termin 2007. Wie rechne ich dass denn mit den Steuersätzen ab. Die Gebühren sind mir klar.

2300, 3305, 3100, 3104 Gerichtskosten etc.

Hierauf gibt es die jeweiligen Verrechnungen. Aber muss ich jetzt zwei Anträge stellen, einen mit 16 % und einen mit 19 %?

Lieben Dank für die Hilfe
Bärchen

#2

19.06.2007, 15:11

Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann das gerichtliche Verfahren beendet wurde. Wenn es in 2007 beendet wurde, sind die Gebühren zu diesem Zeitpunkt fällig und dann gilt der gültige MwSt-Satz. 2007 = 19 %
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charly03
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#3

19.06.2007, 15:17

:zustimm
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Steffikautz
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#4

19.06.2007, 15:18

Nur zur Verständnis: In § 8 RVG habe ich nachgelesen, dass die Vergütung fällig ist, wenn die Maßnahme erledigt ist. Z.B. ein Aufforderungsschreiben, dass die Gebühr 2300 auslöst, ist erledigt, sobald die außergerichtlichen Verhandlung enden, z.B. Gerichtverfahren im Anschluss. Muss ich dann nicht, da die 2300 entstanden und abrechenbar ist, diese schon abrechnen und zwar mit 16 %?

Ich krieg dass einfach nicht in den Kopf mit dieser blöden Mehrwertsteueränderung, hoffe hier kann einer Licht ins Dunkel bringe. Ich brauche gegenüber meinem Chef nämlich auch stichfeste Argumente, warum dass, was ich mache, richtig ist.
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Curry
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#5

19.06.2007, 15:18

Also das Aufforderungsschreiben müsste mit 16% versteuert werden (aber das kommt ja nicht in den KfA).

Ich denke heute irgendwie nicht richtig. Wird das Mahnverfahren mit 16% versteuert, da es ja 2006 beendet war und das weitere gerichtliche Verfahren mit 19%.

Es ist zu warm heute...
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charly03
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#6

19.06.2007, 15:20

Nr. 3305 wird doch eh voll auf die Verfahrensgebühr angerechnet oder? Dann wären es 19 %.
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Bärchen

#7

19.06.2007, 15:23

Gegenüber dem Mandanten wird das Aufforderungsschreiben mit 16 % abgerechnet.

Im KFA kommt dann die Verfahrensgebühr mit Hinweis auf die MB-Gebühr und die Terminsgebühr mit 19 %
Steffikautz
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#8

19.06.2007, 15:24

Ok, also:

Ich mache einen Kostenfestsetzungsantrag mit den Gebühren 3305, 3100, 3104 und Auslagen.

Und abrechnen werde ich mit zwei Rechnungen, 2300 und 3305 mit 16 % und den Rest in einer extra Rechnung mit 19 %???
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charly03
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#9

19.06.2007, 15:32

Nr. 3305 nicht festsetzen lassen - lediglich unter Nr. 3100 darauf hinweisen, dass diese angefallen ist. Sie wird aber voll auf Nr. 3100 angerechnet.
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Curry
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#10

19.06.2007, 15:32

Stimmt, MB wird voll angerechnet (hab ich gar nicht dran gedacht, nee, nee, nee). Aber die Auslagen bleiben ja bestehen, die müssen ja auch versteuert werden.
Curry

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