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Verfasst: 26.09.2007, 19:40
von Pepsi
was wissen wir alle?

achja und n neues problem kann es eigentlich nicht sein, da es das Urteil vom BFH schon seit 1962 oder so gibt und sich seither nichts geändert hat.. ich glaube das ist erst im Zuge der elektr. Einsichten aufgekommen

aber bei der Auslagenpauschale gibts nun wirklich keine ausrede ;-)

Verfasst: 27.09.2007, 08:02
von butterflybabe
@Pepsi Was für Auslagenpauschale meinst du?

Nr. 7002 VV RVG? Dann geb ich dir vollkommen Recht. :dafuer :lol:

Aber wegen dem anderen warte ich noch auf Urteil. Da sich ja nicht einmal die Autoren etc einig sind, verlass ich mich auch momentan noch nicht darauf.

Verfasst: 27.09.2007, 08:23
von Janin
:zustimm butterflybabe

Verfasst: 27.09.2007, 08:26
von Pepsi
nein das ist keine Auslagenpauschale, das sind die Entgelte für P+T, ich meine die Auslagenpauschale für die Einholung der Ermittlungsakte (siehe mein früheres posting)

Verfasst: 09.10.2007, 19:29
von Pepsi
habe diesen Thread mal auf Wichtig gestellt, da er die meisten und wichtigen Antworten enthält, aber ansonsten erkläre ich diesen Thread http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=9336 mal zum Sammelthread

daher :closed alle weiteren Fragen bitte im Sammelthread