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Verfasst: 18.09.2007, 09:56
von romex
Nee, ich bin nicht mal krankgeschrieben, hatte nur Donnerstag Abend Pilze und die wollten halt nicht... War 'ne anstrengende Nacht und ein fürchterlicher Freitag (mir hat einfach alles wehgetan) und ein ganz kuscheliges Wochenende. Aber heute Abend bekommt Ihr Eure Info!

Liebe Grüße,

Peggy

Verfasst: 18.09.2007, 10:08
von charly03
Danke schon mal, romex. Und auch von mir natürlich gute Besserung.

Verfasst: 18.09.2007, 14:08
von Pepsi
hab das mal zusammengeführt mit dem ursprünglichen thema..

Verfasst: 18.09.2007, 14:17
von StineP
danke Pepsi....

Verfasst: 18.09.2007, 14:18
von charly03
:thx

Verfasst: 18.09.2007, 14:39
von Yuki
Ich war Anfang September auch bei einem Seminar, wo es unter anderem um das Thema Umsatzsteuer auf Auslagen ging. Das Seminar war von Frau Halt und diese berichtete uns darüber, dass Auslagen noch immer umsatzsteuerfrei sind, da es sich um durchlaufende Posten handelt. Ob der Anwalt nun erkennbar für den Mandanten ("namens und in Vollmacht meines Mandanten...") auftritt oder nicht, ist dabei unerheblich. Es sollte reichen, wenn im Betreff der Name des Mandanten genannt wird.

In den Umsatzsteuerrichtlinien 152 ist erläutert, dass Kosten, die Rechtsanwälte für ihre Auftraggeber ausgeben, als durchlaufende Posten auch dann anerkannt werden können, wenn dem Zahlungsempfänger Namen und Anschriften der Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. Wir rechnen also auch weiterhin ganz normal ab wie früher auch und packen alle Auslagen an das Ende der Kostennote bzw. in das Anschreiben zur Kostennote.

RA Micro hat außerdem gar keine Funktion vorgesehen, Auslagen zu versteuern, weshalb da unsere Buchhalterin auch nicht mitspielt. Würden wir die Auslagen – wie auch immer – mit in die Rechnung nehmen und versteuern, wären sie ja auch doppelt im Aktenkonto gebucht, einmal eben „normal“ als Auslagen, dann nochmal mit in der Rechnung.

Falls das mit RA Micro hier schon irgendwie diskutiert wurde, dann sorry wegen der Wiederholung, habe eventuell den ein oder anderen Post nicht mitbekommen ;)

Verfasst: 18.09.2007, 15:02
von 13
Genau so halte ich das auch für zutreffend. Alles andere wäre Humbug. Daher verstehe ich auch die Gerichte nicht, die auf Auslagen USt. festsetzen.

Verfasst: 18.09.2007, 15:32
von Janin
:zustimm

Verfasst: 18.09.2007, 20:24
von Pepsi
ich sage ja gar nichts dagegen, ich persönlich halte das auch für humbug.. soll sich doch endlich mal jemand dazu äußern!!! ich habe angst um nachzahlungen!!!!

@Yuki: sorry, ich habe das schon mind. 4 mal erklärt, wie das geht und JA ES GEHT.. deine Buchhalterin soll sich mal die Videos von RA M zu dem Thema ansehen (benutzt ihr das Kostenblatt nicht?)

Verfasst: 18.09.2007, 20:34
von StineP
Frau Zorn sagt:

"Hallo,

Was die Fahrtkosten anbelangt ist es völlig zutreffend, dass hier die volle MwSt aufgeschlagen wird.

Der RA ist Auftraggeber des z.B. Taxifahrers oder der Bahn. Auf seinen Namen wird die Rechnung ausgestellt, er ist Schuldner der Fahrtkosten.

Diese Kosten setzt er als Geschäftskosten wieder steuerlich ab und -sofern UST ausgewiesen ist- zieht er die Vorsteuer.

Belastet wird er also mit dem Nettobetrag, den er sich wieder vom Mdt. erstatten lässt und das mit MwSt.

Genauso ist das bei den weiteren Auslagen. Ob es sich dabei um durchlaufende Posten handelt, oder um sog. Honorarauslagen hängt einzig davon ab, ob der RA alleiniger !!! Gebührenschuldner ist.

So ergibt sich aus der RiLi 152 zum USTG 2005, dass als durchlaufender Posten die Auslage nur dann zu bewerten ist (also ohne wSt) wenn der RA allenfalls neben dem Mandanten Schuldner der Forderung ist.

Bei der Akteneinsichtspauschale ist nach h.M. der RA alleiniger Sch. weil nur er , nicht der Mdt. die Akte einsehen darf. Daher handelt es sich insoweit um eigene! Geschäftskosten des RA, die er nur an den Mandanten weiterberechnen darf zuzügl. MwSt.

Allerdings geht das AG Dessau, Urteil v. 7.12.2006 - 4 C 655/06 (VI) entgegen der h.M. einen anderen Weg und behandelt die Aktenversendungspauschale als durchlaufenden Posten.

Aus Sicherheiteitsgründen kann ich nur raten das genau zu nehmen, bzw. verbindlich mit Steuerberater oder Finanzbehörde zu klären. Man muss sich eine Betriebsprüfung über 3 Jahre vorstellen,in der der RA bezüglich all dieser Kleinkosten nachzahlen muss"