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Verfasst: 29.07.2007, 16:39
von 13
Pepsi hat geschrieben:in dem Thread hier gehts aber um die EMA Auskünfte etc..

das auf P+T USt genommen werden muss ist wohl unstreitig
Bild

Verfasst: 13.09.2007, 21:09
von No.Me.
Hab zum leidigen Thema Umsatzsteuer nachmal eine Frage. Bei uns haben wir jetzt auch die Anweisung bekommen, dass wir auf GB-Auszüge, Markentabellen, HR-Auszüge etc. die für für unsere Akten ziehen bei der Rechnung für den Mandanten Umsatzsteuer berechnen müssen. Nur unter welchem Paragraphen in der KostO mache ich das???

Verfasst: 13.09.2007, 22:05
von romex
Guten Abend,

ich hatte gestern hier in Berlin ein Seminar bei Herrn Enders und auch wir Teilnehmer sind aus allen Wolken gefallen! Entgegen der bisher üblichen und auch angewandten Praxis gibt es wirklich Auslagen, die oben unter die Gebühren und Auslagenpauschale gesetzt werden müssen und dann besteuert.

Ich habe eine Liste im Büro und stelle sie morgen hier rein.

Bis dahin

Peg

Verfasst: 13.09.2007, 22:23
von 13
Das ist aber in meinen Augen immer noch kein Beweis für die objektiv aktuelle Rechtslage. Nur die Finanzbehörde stellt sich auf den neuen Standpunkt, wodurch die Kanzleien verunsichert sind und präventiv die angeblich neue Lage umsetzen - aus Selbstschutzgründen.

Verfasst: 14.09.2007, 07:12
von Lena
No.Me. hat geschrieben:Hab zum leidigen Thema Umsatzsteuer nachmal eine Frage. Bei uns haben wir jetzt auch die Anweisung bekommen, dass wir auf GB-Auszüge, Markentabellen, HR-Auszüge etc. die für für unsere Akten ziehen bei der Rechnung für den Mandanten Umsatzsteuer berechnen müssen. Nur unter welchem Paragraphen in der KostO mache ich das???
154 II Kosto

Verfasst: 14.09.2007, 08:25
von Pepsi
ääähm aber nur für die elektronische Einsicht, für die normalen Grundbuchauszüge per Post keinen Aufschlag.. versteh ich auch nicht, aber ist so, da für GK im allgemeinen gilt, dass der Anwalt nicht persönlich handelt, warum das dann bei elektr. Einsicht anders sein soll, k.a.

ich schreibe den § hin, unter dem sie entstehen oder was meinst du?

Verfasst: 14.09.2007, 08:55
von Lena
Ich dachte sie wollte wissen nach welchem § ich sowas abrechne... deshalb der 154er...

Ansonsten hatten wir das Thema im Notariat schon mal (ist ja denke ich etwas anders als im RA-Bereich): http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16 ... satzsteuer

@Pepsi da stehen auch einige Links drin wo das erläutert wird, warum auf die Rechnungen von Gericht (wenn wir Auszüge per Post anfordern) keine MWSt. drauf kommt, aber auf die elektr. Einsichtsgebühren schon...

Verfasst: 14.09.2007, 09:56
von Janin
die liste von romex interesiert mich wirklich dringend. bin mal gespannt.

Verfasst: 14.09.2007, 18:22
von Pepsi
aber was hat der 154er damit zu tun? die Kosten entstehen doch nach dem GKG oder so ähnlich oder nicht?

Verfasst: 17.09.2007, 20:13
von No.Me.
Ich dachte sie wollte wissen nach welchem § ich sowas abrechne... deshalb der 154er...
Das wollte ich auch wissen! :thx

@ pepsi: die Kosten entstehen nach der KostO auch bei Gericht.

Ich wolle wissen, wie ich das jetzt in meine Rechnung an den Mandanten schreiben muss.