Ich les gerade wieder einen Artikel über Umsatzsteuer auf Auslagen (Gerichtskosten, Einwohnermeldeamtsanfrage, etc.).
Wollte mal hören, was ihr in der Praxis macht. Nehmt ihr Umsatzsteuer hierauf obwohl ihr gar keine "bezahlt" oder nicht?
Umsatzsteuer auf Auslagen
- butterflybabe
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Ja, wir berechnen die Umsatzsteuer. Wir halten es zwar für völlig schwachsinnig, aber was will man machen?
- butterflybabe
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Umsatzsteuer auf Gerichtskosten und Gebühren von Gerichtsvollziehern?
Also wir setzen die USt auch immer hinzu. Mich würde mal interessieren warum. Soweit ich weis muss/soll man es nicht machen, weil es ja keine Anwaltsgebühren sind, aber das hab ich nur am Rande aufgeschnappt. Vlt. kann jmd die Frage abschließend klären?
vlg steffi
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- charly03
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Bei uns werden keine USt. oben drauf gesetzt. Das würde mir höchstens logisch erscheinen, wenn ich in der Rechnung die Nettobeträge ansetze und dann auf den Gesamtbetrag die USt. berechne.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
@mellimaus: Die meisten Mandanten fragen nicht. Aber ansonsten erklären wir das denen eben.
Zu dem Thema steht übrigens ein Artikel im Anwaltsblatt Nr. 3/2007 S. 224.
Zu dem Thema steht übrigens ein Artikel im Anwaltsblatt Nr. 3/2007 S. 224.
- charly03
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@mellimaus: Man sollte wirklich die USt. ansetzen? Hab ich noch nichts von gehört. Viell sollt ich nochmal nachlesen.
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Liebe Grüße, charly03
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Auslagen sind steuerfrei, also nicht berechnen, jedenfalls mache ich es seit 15 Jahren so
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt