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Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 11.06.2007, 15:54
von butterflybabe
Ich les gerade wieder einen Artikel über Umsatzsteuer auf Auslagen (Gerichtskosten, Einwohnermeldeamtsanfrage, etc.).

Wollte mal hören, was ihr in der Praxis macht. Nehmt ihr Umsatzsteuer hierauf obwohl ihr gar keine "bezahlt" oder nicht?

Verfasst: 11.06.2007, 15:56
von Kordu
Ja, wir berechnen die Umsatzsteuer. Wir halten es zwar für völlig schwachsinnig, aber was will man machen?

Verfasst: 11.06.2007, 15:57
von butterflybabe
Umsatzsteuer auf Gerichtskosten und Gebühren von Gerichtsvollziehern?

Verfasst: 11.06.2007, 16:00
von Gast
Also wir setzen die USt auch immer hinzu. Mich würde mal interessieren warum. Soweit ich weis muss/soll man es nicht machen, weil es ja keine Anwaltsgebühren sind, aber das hab ich nur am Rande aufgeschnappt. Vlt. kann jmd die Frage abschließend klären?

vlg steffi

Verfasst: 11.06.2007, 16:00
von mellimaus
Wir machen es noch nich. Mein Chef wartet auf Rückantwort der Steuerberaterin.

@Kordu
Fragen die Mandanten nich warum ihr USt nehmt?

Verfasst: 11.06.2007, 16:01
von mellimaus
@Kleine Refa
Da war im Mai ein Artikel im Anwaltsblatt, das man das jetzt wohl besser machen sollte, aber meine Chefs halten es für völlig schwachsinnig

Verfasst: 11.06.2007, 16:02
von charly03
Bei uns werden keine USt. oben drauf gesetzt. Das würde mir höchstens logisch erscheinen, wenn ich in der Rechnung die Nettobeträge ansetze und dann auf den Gesamtbetrag die USt. berechne.

Verfasst: 11.06.2007, 16:02
von Kordu
@mellimaus: Die meisten Mandanten fragen nicht. Aber ansonsten erklären wir das denen eben.

Zu dem Thema steht übrigens ein Artikel im Anwaltsblatt Nr. 3/2007 S. 224.

Verfasst: 11.06.2007, 16:03
von charly03
@mellimaus: Man sollte wirklich die USt. ansetzen? Hab ich noch nichts von gehört. Viell sollt ich nochmal nachlesen.

Verfasst: 11.06.2007, 16:04
von Teddybär14
Auslagen sind steuerfrei, also nicht berechnen, jedenfalls mache ich es seit 15 Jahren so