Umsatzsteuer auf Auslagen

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Day
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#31

12.06.2007, 14:55

Hallo Pepsi,

du hast den Film von RA Micro zum Thema "Weiterberechnung Auslagen mit und ohne USt empfohlen. Wo kann ich den denn finden? Bin zwar auf der Seite von RA-Micro, seh aber den Wald vor lauter Bäumen net :oops:

LG
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Pepsi
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#32

12.06.2007, 20:29

du musst auf E-Schulungscenter klicken und dann auf alle themen und dann gehts nach themen (gebühren) und dann halt auf das thema klicken

auch wegen der buchung der "Auslagen" ist das wichtig, weil da wohl ein extra konto angelegt werden muss (bei mir zumindestens)
Sylvia1964
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#33

25.07.2007, 16:34

Hallo,
im RA-Bereich sind nach dem was ich gefunden habe und von Vorschreibern schon bestätigt wurde, die Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten weiter ust-frei. Ich habe irgendwo den Hinweis gefunden, dass die Gerichte künftig auf den GK-Abrechnungen ausweisen sollen, das RA als Empfänger nicht Kostenschuldner ist.

Bei EMA und Aktenauszügen wird wohl unterstellt, dass der RA eine Dienstleistung für den Mdten. erbringt. Diese Auslagen sind unter Berechnung von Ust weiterzugeben.

AUch hier kann ich den Vorschreibern folgen, die sagen, machen wir nicht, hat der RA ja nichts davon.
Stimmt nicht ganz.

Der RA hat den Schaden, wenn bei einer Betriebsprüfung feststellt wird, dass USt- nicht erhoben wurde. Dann kann die Kanzlei die Auslagen nachversteuern und von niemanden diesen Betrag mehr rückfordern. Da sind 19% eine Menge Holz.

Die Sache dient der Bereicherung von Vater Staat und macht uns mal wieder mehr Arbeit.
Sylvia
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darkangel
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#34

25.07.2007, 16:37

Also wir haben bis vor kurzem auch noch keine Ust auf GK Kosten und ähnliches genommen. Nachdem meine Chefin allerdings einen Artikel gelesen hatte, dass das eigentlich so gemacht werden soll, machen wir das jetzt auch so...warum? keine ahnung...
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NORTHERN DINO
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#35

25.07.2007, 16:44

Solange es definitiv keine klare Regelung gibt, lasse ich bei EMA-, HR-, GB- und Aktenversendungskosten mit mir reden. Gerichtskosten und GV-Kosten gibt es bei mir auch weiterhin nur ohne USt.
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Curry
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#36

25.07.2007, 16:46

Ich find das so sch...e, dass es hier mal wieder keine klare Regelung gibt. Ich weiß nun echt nicht, wie ich es machen soll.
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#37

25.07.2007, 16:52

Wenn man sich sicher ist, mit dem eigenen Steuerberater keinen Ärger zu bekommen wegen etwaiger Nachzahlungen (deshalb vielleicht mal nachfragen) und angesichts der Tatsache, dass die meisten Gerichte die neue Regelung auch nicht kennen, würde ich dazu raten, die genannten Kosten einstweilen weiterhin ohne USt. geltend zu machen. Es wird hoffentlich nicht lange dauern, dann gibt es etwas Verbindliches - sei es von der Legislativen oder der Judikativen. Es ist schon grausam, was wir in letzter Zeit einzelnen Gerichtsurteilen für Chaos zu verdanken haben.
~ Grüßle ~
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Curry
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#38

25.07.2007, 16:54

Ja, das ist echt schlimm. Ich werde meinem Chef raten, dass er darüber noch mal mit dem Steuerberater spricht. Also mal ehrlich. Jahrelang wird es so gemacht und nun soll es auf einmal anders gemacht werden.
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rena
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#39

26.07.2007, 16:07

In der aktuellen RAfaz Zeitschrift (Juli 2007) ist nun ein Artikel bezüglich der AVP geschaltet.

Demnach sind diese sowie alle anderen Auslagen (Gerichtskosten, EMA, HR) nun umsatzsteuerpflichtig.

Ist diese Entscheidung nun allgemeingültig und verpflichtend?
Zuletzt geändert von rena am 26.07.2007, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
mellimaus
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#40

26.07.2007, 16:14

ne gute und sehr interessante Frage. Hab noch nix neues gehört...
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