Vorsteuerabzugsberechtigung - Nachweis verlangen?
Verfasst: 04.09.2013, 10:07
Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich den Damen und Herren Kollegen!
Folgender SV:
Kläger ist selbstständiger Texter, Autor & Redakteur......Beklagte (von hier vertreten) ist eine Firma......
Kläger hat getextet, abgerechnet und erstinstanzlich obsiegt!
Nun:
Trotz diesseitiger Berufungseinlegung läuft das KFV.....ich habe - neben dem Aussetzungsantrag - moniert, dass der Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt sein müsste, weil
1. selbstständig ist und
2. keinerlei Hinweis der Rechnung (auf etwas anderes) zu entnehmen ist.
Jetzt bekomme ich die gegnerische Stellungnahme und steh vollends auffem Schlauch:
"Die von uns vertretene Partei ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Rechtsstreit gehört nicht zu ihrem Geschäftsbereich, sodass die auf die Gebühren
anfallende Umsatzsteuer erstattungsfähig ist."
Meine Frage also -
es reicht i.d.R. die "anwaltliche Versicherung", die ich hier aber nicht als ausreichend empfinde - kann ich
da doch etwas anderes verlangen!?
Außerdem verstehe ich beim Besten den letzten Satz nicht......eingeklagt wurde eine
Forderung aus einem Dienstvertrag, was zum Henker gehört denn da nicht in den Geschäftsbereich!?
Ich danke bereits im Voraus für hilfreiche Antworten!
Folgender SV:
Kläger ist selbstständiger Texter, Autor & Redakteur......Beklagte (von hier vertreten) ist eine Firma......
Kläger hat getextet, abgerechnet und erstinstanzlich obsiegt!
Nun:
Trotz diesseitiger Berufungseinlegung läuft das KFV.....ich habe - neben dem Aussetzungsantrag - moniert, dass der Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt sein müsste, weil
1. selbstständig ist und
2. keinerlei Hinweis der Rechnung (auf etwas anderes) zu entnehmen ist.
Jetzt bekomme ich die gegnerische Stellungnahme und steh vollends auffem Schlauch:
"Die von uns vertretene Partei ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Rechtsstreit gehört nicht zu ihrem Geschäftsbereich, sodass die auf die Gebühren
anfallende Umsatzsteuer erstattungsfähig ist."
Meine Frage also -
es reicht i.d.R. die "anwaltliche Versicherung", die ich hier aber nicht als ausreichend empfinde - kann ich
da doch etwas anderes verlangen!?
Außerdem verstehe ich beim Besten den letzten Satz nicht......eingeklagt wurde eine
Forderung aus einem Dienstvertrag, was zum Henker gehört denn da nicht in den Geschäftsbereich!?
Ich danke bereits im Voraus für hilfreiche Antworten!