Mehrwertsteuer auf RA-Gebühren auch in eigener Sache
Verfasst: 09.07.2013, 15:13
So folgendes:
Das parkende Auto des RA wurde angefahren. Nun soll der gesamte Schaden gerichtlich geltend gemacht werden. RA möchte, dass ich die Gebühren aber Brutto nehme. Begründung: ist strittig.
Ok, ich will es aber genau wissen und mache mich auf die Suche, das einzige was ich gefunden habe, ist:
Erstattung Mehrwertsteuer auf die Prozesskosten bei Vorsteuerabzugsberechtigung
BGH Beschl. v. 25.10.05 NJW 2006, Heft 3
Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertzsteuer auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht aber die Haftpflichtversicherung, die im Innenverhältnis die gesamten Kosten zu tragen hat.
Aber so wie ich das sehe, geht es um den Beklagten und seine Haftpflicht, wenn diese gewinnen. Wie sieht es denn aus, wenn man Kläger ist, hat mir da zufällig auch jemand einen Tip ?
Ich weiß im Moment nämlich nicht, ob ich im Mahnbescheid nun Vorsteuerabzugsberechtigt angeben soll oder nicht.
Das parkende Auto des RA wurde angefahren. Nun soll der gesamte Schaden gerichtlich geltend gemacht werden. RA möchte, dass ich die Gebühren aber Brutto nehme. Begründung: ist strittig.
Ok, ich will es aber genau wissen und mache mich auf die Suche, das einzige was ich gefunden habe, ist:
Erstattung Mehrwertsteuer auf die Prozesskosten bei Vorsteuerabzugsberechtigung
BGH Beschl. v. 25.10.05 NJW 2006, Heft 3
Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertzsteuer auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht aber die Haftpflichtversicherung, die im Innenverhältnis die gesamten Kosten zu tragen hat.
Aber so wie ich das sehe, geht es um den Beklagten und seine Haftpflicht, wenn diese gewinnen. Wie sieht es denn aus, wenn man Kläger ist, hat mir da zufällig auch jemand einen Tip ?
Ich weiß im Moment nämlich nicht, ob ich im Mahnbescheid nun Vorsteuerabzugsberechtigt angeben soll oder nicht.