Außergerichtlich, Mahnverfahren, Klage
Verfasst: 30.05.2007, 22:27
Hallo Ihr,
hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.
Also folgender Fall.
Unser Mandant kommt in die Kanzlei mit nem Aufforderungsschreiben von nem anderen RA, er soll 3500 zahlen. So wir schreiben dem RA, streiten alles ab, die Forderung besteht nicht. So der gegnerische RA macht MB gegen uns (was ich schon dämlich finde, denn es war ja klar, dass wir Widerspruch einlegen). So wir legen also Widerspruch ein. Dann streitiges Verfahren. Wir rennen also zum Termin und was ist? Der Gegner RA kommt nicht, also VU gegen ihn. Nix passiert. Verfahren nun also beendet.
Also:
Meiner Meinung nach sind angefallen:
außergerichtlich:
1,3 nach 2300
PuT nach 7002
MwSt nach 7008
Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr 3307 für den Widerspruch
PuT nach 7002
MwSt nach 7008
streitiges:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,5 Terminsgebühr 3105 (VU)
PuT 7002
MwSt 7008
So nun haben wir Kommentare gewälzt.
1. Problem:
Die Geschäftsgebühr soll ja zur Hälfte, maximal 0,75, auf jedes folgende Verfahren angerechnet werden.
Also müsste man beim Mahnverfahren doch schon 0,65 abziehen. Geht aber nicht, weil ja nur ne 0,5 für den Widerspruch da ist, dann käme man auf ein Minus. Also ziehen wir nur soviel ab, wies geht, also 0,5.
Dann würde meine Mahnverfahrensrechnung so lauten
0,5 Widerspruch
abzüglich 0,5 Geschäftsgebühr (wäre dann ja 0)
Fliegt diese Rechnung dann raus? Meine Kollegin sagt, es müssen die PuT und die MwSt dieser Rechung bestehen bleiben. Aber 7002 sagt doch 20% der Gebühren, max 20 €. Aber die Gebühren wären doch 0 nach Abzug.
So wir haben kein RA Programm, aber ne Freundin hats RA-Micro gegeben, das lässt wohl auch die Put+MwSt fürs Mahnverfahren stehen. Höh?
2. Problem
Nun sind ja auch noch 0,15 von der Geschäftsgebühr übrig, die man im Mahnverfahren nicht anrechnen konnte. Rechnet man die dann im streitigen Verfahren noch aus der 1,3 nach 3100 raus? Oder kriegt der RA die dann geschenkt?
Ich hoffe, es hat überhaupt einer kapiert was ich will. Ich bin mittlerweile schon so doof im Kopf, dass ich gar nimmer klar denken kann.
Vielen dank schon mal, ich zweifel gerad echt an allem und den dusseligen Gegneranwalt könnt ich auch würgen. Macht MB, wo er weiß, dass wir widersprechen und kommt dann einfach nicht zum Termin.. *grml*
Jeann
hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.
Also folgender Fall.
Unser Mandant kommt in die Kanzlei mit nem Aufforderungsschreiben von nem anderen RA, er soll 3500 zahlen. So wir schreiben dem RA, streiten alles ab, die Forderung besteht nicht. So der gegnerische RA macht MB gegen uns (was ich schon dämlich finde, denn es war ja klar, dass wir Widerspruch einlegen). So wir legen also Widerspruch ein. Dann streitiges Verfahren. Wir rennen also zum Termin und was ist? Der Gegner RA kommt nicht, also VU gegen ihn. Nix passiert. Verfahren nun also beendet.
Also:
Meiner Meinung nach sind angefallen:
außergerichtlich:
1,3 nach 2300
PuT nach 7002
MwSt nach 7008
Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr 3307 für den Widerspruch
PuT nach 7002
MwSt nach 7008
streitiges:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,5 Terminsgebühr 3105 (VU)
PuT 7002
MwSt 7008
So nun haben wir Kommentare gewälzt.
1. Problem:
Die Geschäftsgebühr soll ja zur Hälfte, maximal 0,75, auf jedes folgende Verfahren angerechnet werden.
Also müsste man beim Mahnverfahren doch schon 0,65 abziehen. Geht aber nicht, weil ja nur ne 0,5 für den Widerspruch da ist, dann käme man auf ein Minus. Also ziehen wir nur soviel ab, wies geht, also 0,5.
Dann würde meine Mahnverfahrensrechnung so lauten
0,5 Widerspruch
abzüglich 0,5 Geschäftsgebühr (wäre dann ja 0)
Fliegt diese Rechnung dann raus? Meine Kollegin sagt, es müssen die PuT und die MwSt dieser Rechung bestehen bleiben. Aber 7002 sagt doch 20% der Gebühren, max 20 €. Aber die Gebühren wären doch 0 nach Abzug.
So wir haben kein RA Programm, aber ne Freundin hats RA-Micro gegeben, das lässt wohl auch die Put+MwSt fürs Mahnverfahren stehen. Höh?
2. Problem
Nun sind ja auch noch 0,15 von der Geschäftsgebühr übrig, die man im Mahnverfahren nicht anrechnen konnte. Rechnet man die dann im streitigen Verfahren noch aus der 1,3 nach 3100 raus? Oder kriegt der RA die dann geschenkt?
Ich hoffe, es hat überhaupt einer kapiert was ich will. Ich bin mittlerweile schon so doof im Kopf, dass ich gar nimmer klar denken kann.
Vielen dank schon mal, ich zweifel gerad echt an allem und den dusseligen Gegneranwalt könnt ich auch würgen. Macht MB, wo er weiß, dass wir widersprechen und kommt dann einfach nicht zum Termin.. *grml*
Jeann