Außergerichtlich, Mahnverfahren, Klage

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Jeann

#1

30.05.2007, 22:27

Hallo Ihr,

hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.

Also folgender Fall.
Unser Mandant kommt in die Kanzlei mit nem Aufforderungsschreiben von nem anderen RA, er soll 3500 zahlen. So wir schreiben dem RA, streiten alles ab, die Forderung besteht nicht. So der gegnerische RA macht MB gegen uns (was ich schon dämlich finde, denn es war ja klar, dass wir Widerspruch einlegen). So wir legen also Widerspruch ein. Dann streitiges Verfahren. Wir rennen also zum Termin und was ist? Der Gegner RA kommt nicht, also VU gegen ihn. Nix passiert. Verfahren nun also beendet.

Also:
Meiner Meinung nach sind angefallen:

außergerichtlich:
1,3 nach 2300
PuT nach 7002
MwSt nach 7008

Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr 3307 für den Widerspruch
PuT nach 7002
MwSt nach 7008

streitiges:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,5 Terminsgebühr 3105 (VU)
PuT 7002
MwSt 7008

So nun haben wir Kommentare gewälzt.

1. Problem:
Die Geschäftsgebühr soll ja zur Hälfte, maximal 0,75, auf jedes folgende Verfahren angerechnet werden.

Also müsste man beim Mahnverfahren doch schon 0,65 abziehen. Geht aber nicht, weil ja nur ne 0,5 für den Widerspruch da ist, dann käme man auf ein Minus. Also ziehen wir nur soviel ab, wies geht, also 0,5.
Dann würde meine Mahnverfahrensrechnung so lauten

0,5 Widerspruch
abzüglich 0,5 Geschäftsgebühr (wäre dann ja 0)

Fliegt diese Rechnung dann raus? Meine Kollegin sagt, es müssen die PuT und die MwSt dieser Rechung bestehen bleiben. Aber 7002 sagt doch 20% der Gebühren, max 20 €. Aber die Gebühren wären doch 0 nach Abzug.

So wir haben kein RA Programm, aber ne Freundin hats RA-Micro gegeben, das lässt wohl auch die Put+MwSt fürs Mahnverfahren stehen. Höh?

2. Problem
Nun sind ja auch noch 0,15 von der Geschäftsgebühr übrig, die man im Mahnverfahren nicht anrechnen konnte. Rechnet man die dann im streitigen Verfahren noch aus der 1,3 nach 3100 raus? Oder kriegt der RA die dann geschenkt?

Ich hoffe, es hat überhaupt einer kapiert was ich will. Ich bin mittlerweile schon so doof im Kopf, dass ich gar nimmer klar denken kann.

Vielen dank schon mal, ich zweifel gerad echt an allem und den dusseligen Gegneranwalt könnt ich auch würgen. Macht MB, wo er weiß, dass wir widersprechen und kommt dann einfach nicht zum Termin.. *grml*

Jeann
Pauline007
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#2

31.05.2007, 06:53

Hallo
also ich glaube:

1, 3 GG
1,3 VG
./. 0,65 GG
0,5 TG
put
mwst

die gebühr für widerspruch geht in der VG auf.

gruß p.
Bärchen

#3

31.05.2007, 08:01

Nach neuester Rechtsprechung wird nicht die GG auf die Verfahrensgebühr angerechnet, sondern die VerfG auf die GG

Mein Programm kennt aber noch nicht die neueste Rechtsprechung, schlägt daher Folgende vor:

Gegenstandswert: 3.500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 282,10 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 3.500,00 € 0,5 -108,50 €
- Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen
Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,5 0,00 €
- Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG
durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf.
Auslagen in Höhe von 20,00 € bleiben bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 282,10 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 455,70 €
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 515,70 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 97,98 €
zu zahlender Betrag 613,68 €

Ich bin mal gespannt, wann wir die neue Version von RA-Micro bekommen, damit wir richtig anrechnen können. Im Moment machen wir das aber noch so
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Pepsi
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#4

31.05.2007, 08:32

@Bärchen: dein Programm kennt aber im KFA die neueste Rechtsprechung, sofern du Version 1.6 hast, kannst du die GG dort mit eingeben und er weist sie dann nur kursiv aus (damit der Rpfl. weiß woher die Zahlen kommen) ;-) Welche Version habt ihr denn? wenn ihr nicht 1.6 habt, ladet euch die neue Version doch runter.. die CDs kommen erst irgendwann im Juni

wenns dir so wichtig ist, dann "zieh doch einfach die Anrechnung unter die VG"..

im Übrigen ist es für die Rg an Gegner/Mdt egal wo die 0,65 nun stehen..

@Jeann: es is auf jeden Fall wichtig die Anrechnungen vorzunehmen und nicht nur die Gebühren rausfallen zu lassen, eben weil die P+T jeweils stehen bleiben. Die MwSt allerdings nicht, die wird dann eben aus den Netto Gebühren neu berechnet (siehe Bärchen)
Bärchen

#5

31.05.2007, 12:48

@Pepsi
wir haben noch die Version 1.5
Deswegen habe ich ja geschrieben, dass unser Programm die noch nicht kennt, da du irgendwann im anderen Thread geschrieben hast, dass ab 1.6 die Neuerungen mit drin sind :wink:
Jeann

#6

31.05.2007, 13:16

Hallöchen,

also danke schonmal vorab, für die Antworten.
Das RA-Micro meiner Freundin hats so ausgespuckt wie Bärchen es vorschlägt, aber das kapier ich nicht. Erklär mal so eine Rechnung jemandem der keine Ahnung davon hat, wenn Dus selber nicht kapierst.


Ich versteh das hier nicht:

Gegenstandswert: 3.500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 282,10 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 3.500,00 € 0,5 -108,50 €

Wieso zieht denn das Programm da 0,5 ab? ich seh wirklich nicht durch, Denkblockade.

Ein Nachbaranwalt hat vorgeschlagen einfach 3 seperate Abrechnungen, aber in eine Rechnung zu schreiben (So als hätten wir quasi nach jeder Handlung abgerechnet.)
Folglich so:

Gegenstandswert: 3.500,00 (außergerichtlich)
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 282,20 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00 €
Zwischensumme 302,20 €
19 % USt Nr. 7008 57,42 €
insgesamt 359,62 €


Gegenstandswert: 3.500,00 (Mahnverfahren)
0,5 Verfahrensgebühr (MB) Nr. 3307 108,50€
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00€
Zwischensumme 128,50€
abzgl. 0,5 Geschäftsgebühr 2300 iVm Vorb. 3 IV 108,50€
verbleibend 20,00 €
19 % USt Nr. 7008 3,80 €
insgesamt 23,80 €

Gegenstandswert: 3.500,00 ( 1. Instanz)
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 282,20€
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 108,50€
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00€
Zwischensumme 410,70€
19 % USt Nr. 7008 78,03€
insgesamt 488,73€

Also würden insgesamt 872,15 gezahlt werden. Aber das erscheint mir auch verkehrt... Hilfe, ich kriegs nich auf die Reihe..



Jeann
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#7

31.05.2007, 19:51

Jeann hat geschrieben: Ich versteh das hier nicht:

Gegenstandswert: 3.500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 282,10 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 3.500,00 € 0,5 -108,50 €

Wieso zieht denn das Programm da 0,5 ab? ich seh wirklich nicht durch, Denkblockade.
Normalerweise wird die GG zur Hälfte auf die VG angerechnet, also 0,65. Da die VG für das Mahnverfahren aber nur 0,5 (Widerspruch) beträgt, wird maximal in der Höhe angerechnet.
Haste dir übrigens oben schon selbst beantwortet. :wink:

Jeann hat geschrieben: Ein Nachbaranwalt hat vorgeschlagen einfach 3 seperate Abrechnungen, aber in eine Rechnung zu schreiben (So als hätten wir quasi nach jeder Handlung abgerechnet.)
Folglich so:

Gegenstandswert: 3.500,00 (außergerichtlich)
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 282,20 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00 €
Zwischensumme 302,20 €
19 % USt Nr. 7008 57,42 €
insgesamt 359,62 €


Gegenstandswert: 3.500,00 (Mahnverfahren)
0,5 Verfahrensgebühr (MB) Nr. 3307 108,50€
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00€
Zwischensumme 128,50€
abzgl. 0,5 Geschäftsgebühr 2300 iVm Vorb. 3 IV 108,50€
verbleibend 20,00 €
19 % USt Nr. 7008 3,80 €
insgesamt 23,80 €

Gegenstandswert: 3.500,00 ( 1. Instanz)
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 282,20€
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 108,50€
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00€
Zwischensumme 410,70€
19 % USt Nr. 7008 78,03€
insgesamt 488,73€

Also würden insgesamt 872,15 gezahlt werden. Aber das erscheint mir auch verkehrt... Hilfe, ich kriegs nich auf die Reihe..
Ich würde das auch so getrennt machen. Würde ich genauso abrechnen. ABER: Die 0,5 Gebühr für den Widerspruch muss auf die VG des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden!

Würde also so aussehen:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 282,20 €
./. 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 ./. 108,50 €
(Rest bleibt so, wie du es geschrieben hast).
Liebe Grüße
von Sandra
Jeann

#8

31.05.2007, 20:57

Huhu,

ach stimmt *ankoppklatsch* jetzt hab ich in dem ganzen Gewusel noch vergessen, die Widerspruchsgebühr abzuziehen..

Wie kann ein RA auch so blöde sein und nen MB beantragen, wo er genau weiß, dass n Widerspruch kommt? Und wieso kommt er dann nicht zum Termin? Oder wehrt sich gegen das VU? Wie doooooooooof is der wohl?

Aber vielen lieben Dank für die Antworten, ich machs jetzt einfach mal so ..

LG
Jeann
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#9

01.06.2007, 14:15

wahrscheinlich Taktik um das ganze zu verlängern..
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