ich weiß, das Thema wurde hier schon mehrfach behandelt, aber wir stehen hier immer noch auf dem Schlauch. Es wäre also ganz lieb von euch, wenn uns hier einer von euch noch einmal helfen könnte.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Also, wir haben Anfang letztes Jahres mit 16 % Ust die Geschäftsgebühr bei unseren Mandanten abgerechnet. Wir haben dann letztes Jahr Klage erhoben. Unserer Mandant haben die Gerichtskosten nicht bezahlt, also ging das Verfahren nicht weiter. Es gab dann auch etwas Ärger mit dem Mandanten, jedenfalls hat er uns dann vor ein paar Wochen das Mandat entzogen. Meine Kollegin hat dann die Akte abschließend wie folgt abgerechnet.
Geschäftsgebühr
Anrechnung
Verfahrensgebühr
Postentgelte
Nettosumme
19 % Ust
Bruttosumme
Abzüglich Zahlung
Endsumme
Unserer Mandant will nun die Rechnung nicht bezahlen, weil er nicht einsieht, warum die Geschäftsgebühr noch einmal mit aufgeführt wird (sie ist doch schon bezahlt) und dies dann mit 19 % versteuert wird. Er ist das Meinung, die Geschäftsgebühr müsste man nicht noch einmal aufführen und dürfte dann nicht 19% Ust berechnen. Er zahlt so ja mehr.
Wir sind jetzt völlig verwirrt und wissen nicht, was wir dem Mandanten sagen sollen und was nun richtig ist. Es wäre super lieb, wenn uns jemand helfen könnte, wie es nun richtig ist und was wir dem Mandanten sagen können, damit er endlich die Rechnung bezahlt.
Liebe Grüße und Danke.
Blnerin