Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Mehrwertsteuer?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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ilma50
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#1

03.04.2013, 10:21

Hallo,
ich habe ein Mehrwertsteuerproblem und finde unter der Vielzahl der Beiträge keine für mich ausreichende Antwort.

Wir haben einen Mandanten in Deutschland und haben diesem Mehrwertsteuer berechnet. Nun ist der Gegner zur Zahlung verurteilt worden - dieser sitzt im Ausland - und ich muss einen KfA machen. Meine Frage: Kann ich die Mehrwertsteuer miteinbringen oder nicht?

Erbitte dringend Hilfe : :wink2
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niva
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#2

03.04.2013, 10:33

Ist euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?
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ilma50
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#3

03.04.2013, 10:47

Ja. Es handelt sich um eine Firma.
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niva
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#4

03.04.2013, 11:08

Dann darst du keine Mehrwertsteuer in den KFA reinnehmen.

Und für die Zukunft:

Mdt = vorsteuerabzugsberechtigt = keine MwSt in KFA
Mdt = nicht vorsteuerabzugsberechtigt = MwSt in den KFA und Satz dazu, dass Mdt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
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#5

03.04.2013, 11:16

Vielen Dank für die schnelle Hilfe :D
Janne
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#6

25.01.2018, 16:01

Könnt ihr mir sagen was ich reinschreibe, wenn wir eine Mandantin in der EU (Spanien) haben, welche vor einem deutschen Gericht verklagt wurde und wir nun gewonnen haben?

Schreibe ich in den KFA also "Die Beklagte ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt" und lasse die Ust. trotzdem weg, oder nehme ich den Passus ganz raus um keine Verwirrung zu stiften?
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Adora Belle
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#7

25.01.2018, 16:20

Ich würde aus dem von Dir genannten Grund den Satz weglassen, und natürlich sowieso auch die USt, die ist ja nicht angefallen. Die RPfls berichten immer wieder, dass versehentlich festgesetzt wird, wenn die USt oben in der Berechnung angegeben wird und im Text dann die Vorsteuerabzugsberechtigung steht. Von daher - so einfach und übersichtlich wie möglich.
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#8

25.01.2018, 16:51

Adora Belle hat geschrieben: Die RPfls berichten immer wieder, dass versehentlich festgesetzt wird, wenn die USt oben in der Berechnung angegeben wird und im Text dann die Vorsteuerabzugsberechtigung steht. Von daher - so einfach und übersichtlich wie möglich.
:daumen :daumen
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#9

25.01.2018, 16:53

Hey Adora Belle, die Ust. hatte ich nicht mit in den KFA aufgenommen, es ging nur um den Text weil eine Kollegin der Meinung war, er müsste auf jeden Fall rein. Ich wäre für weglassen, mein Chef überleg noch ob er evtl einen Zusatz haben möchte z.B. "Die Beklagte ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da der Sitz der Gesellschaft sich im Europäischen Ausland befindet"...mal sehen :)

Aber danke erstmal, dass wir ihn auch weglassen können ist schonmal beruhigend :)
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Adora Belle
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#10

25.01.2018, 17:19

§104 Abs.2 Satz 3 lautet: Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Umkehrschluss: Wenn ich keine USt haben will, muss ich dazu auch nichts sagen.
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