Hallo alle zusammen,
ich stehe mal wieder vor einem Problem, welches ich und mein Chef auch nicht wirklich lösen können.
Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft, welche GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) ist, Klage erhoben und gleichzeitig die selbe Klage nochmal gegen die enzelnen Geschäftsführer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt). Diese Verfahren wurden dann später zusammengeführt. Die Gegenseite muss die Kosten unserer Mandantschaft vollständig tragen. Jetzt habe ich folgendes Problem, die Verfahrensgebühr, kann ich ja noch einzeln abrechnen, sprich für die GmbH und für die Geschäftsführer einzeln. Bis hier her ist mir noch alles klar. Aber wie mache ich es bei den restlichen Gebühren? Die GmbH ist ja zum Vorsteuerabzu berechtigt, die Geschäftsführer nicht.
Mache ich jetzt den KFA drei mal?
KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatpersonen
- Frau Cindy
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Ich würde den KFA ganz normal mit sämtlichen erstattungsfähigen Gebühren und Umsatzsteuer machen und drunter schreiben, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Umsatzsteuer wird dann anteilig festgesetzt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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So isses.
Die Bekl zu 1) ist zum VSt.-Abzug berechtigt, die Bekl. zu 2) und 3) nicht.
Die anteilige Festsetzung nimmt das Gericht von sich aus vor.
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Die anteilige Festsetzung nimmt das Gericht von sich aus vor.
~ Grüßle ~
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