Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten

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bling
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#1

19.02.2013, 12:16

Moin alle.

Möchte einen Kostenausgleichsantrag machen. in der mündlichen Verhandlung hat ein Unterbevollmächtigter den Termin für uns wahrgenommen. Darf ich seine Gebühren mit in dem KAA geltend machen?

Für Eue Hilfe schon mal Danke :)
gkutes

#2

19.02.2013, 12:32

ja, aber wenn er mehr als 10% (glaub ich) teurer ist, als die Fahrtkosten gewesen wären, dann kann es sein, dass euch was gekürzt wird
bling
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#3

19.02.2013, 12:37

Tja das Problem ist, dass er keine Fahrtkosten geltend gemacht hat - uns natürlich auch keine entstanden sind. er hat nur 0,65 VerfG und die volle Terminsgebühr mit Mwst und pauschale genommen. Jetzt sagt chef dass ich die im KAA mit geltend machen soll. Er bringt mich ganz durcheinander - ich kann doch genau diese gebühren nicht zwemal geltend machen!!
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Liesel
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#4

19.02.2013, 12:40

Euch wären doch Reisekosten entstanden, wenn ihr den Termin selbst wahrgenommen hättet. Die Gebühren des UBV (welche er richtig berechnet hat) dürfen 10 % eurer (fiktiven) Reisekosten nicht übersteigen. Selbst wenn die Gebühren höher sind, müßte die Gegenseite den Einwand bringen.

Also mach einen KAA mit euren Gebühren und den Gebühren des UBV.
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bling
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#5

19.02.2013, 12:42

ok... leuchtet ein... dann trage ich die mal ein und schau mal :)

Danke Euch beiden
gkutes

#6

19.02.2013, 12:46

was meinst du denn mit "ich kann doch genau diese gebühren nicht zwemal geltend machen!!" ????
bling
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#7

19.02.2013, 13:12

kurz zum Sachverhalt: wir klagen, Verhandlungstermin (durch Unterbevollmächtigten wahrgenommen), Vergleich geschlossen.

Unsere Gebühren wären doch (sorry hab das RVG nicht gelernt!! bin ein alter Hase :( ..): Verhandlungs- (1,3) Termins- (1,2) und 1,0 Vergleichsgebühr 7002, mwst.

Der Unterbevollmächtigte hat in REchnung gestellt: 0,65 VerfG, 1,2 TermG, 7002, Mwst.

Was trage ich nun in Kaa ein?
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#8

19.02.2013, 13:15

Wenn ihr den Termin nicht wahrgenommen habt, dann bekommt ihr auch keine TG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

19.02.2013, 13:24

Wurde der Vergleich im Termin geschlossen?
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gkutes

#10

19.02.2013, 14:47

Das RVG gibt es nunmehr bald 10 Jahre. Dies nur mal so nebenbei.

Die TG kann beim HBV und beim UBV entstehen, wenn der HBV auch am Vergleich beteiligt war.
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