Möchte einen Kostenausgleichsantrag machen. in der mündlichen Verhandlung hat ein Unterbevollmächtigter den Termin für uns wahrgenommen. Darf ich seine Gebühren mit in dem KAA geltend machen?
Tja das Problem ist, dass er keine Fahrtkosten geltend gemacht hat - uns natürlich auch keine entstanden sind. er hat nur 0,65 VerfG und die volle Terminsgebühr mit Mwst und pauschale genommen. Jetzt sagt chef dass ich die im KAA mit geltend machen soll. Er bringt mich ganz durcheinander - ich kann doch genau diese gebühren nicht zwemal geltend machen!!
Euch wären doch Reisekosten entstanden, wenn ihr den Termin selbst wahrgenommen hättet. Die Gebühren des UBV (welche er richtig berechnet hat) dürfen 10 % eurer (fiktiven) Reisekosten nicht übersteigen. Selbst wenn die Gebühren höher sind, müßte die Gegenseite den Einwand bringen.
Also mach einen KAA mit euren Gebühren und den Gebühren des UBV.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
kurz zum Sachverhalt: wir klagen, Verhandlungstermin (durch Unterbevollmächtigten wahrgenommen), Vergleich geschlossen.
Unsere Gebühren wären doch (sorry hab das RVG nicht gelernt!! bin ein alter Hase ..): Verhandlungs- (1,3) Termins- (1,2) und 1,0 Vergleichsgebühr 7002, mwst.
Der Unterbevollmächtigte hat in REchnung gestellt: 0,65 VerfG, 1,2 TermG, 7002, Mwst.