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Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

Verfasst: 31.01.2013, 14:41
von gewusel
Hülfe, ich verzweifel hier langsam...

Wir haben eine Altlastenanfrage gestellt und hierüber einen Gebührenbescheid bekommen, der natürlich auf unsere Kanzlei ausgestellt ist. Die Mandantin möchte nun eine entsprechende Rechnung von uns, mit der wir ihr die entstandene Gebühr nach VGebO in Rechnung stellen. Nun die große Frage: Mehrwertsteuer druff oder nicht?

Freue mich über Hinweise!

Es grüßt

Das Gewusel

Re: Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

Verfasst: 31.01.2013, 14:44
von Kasimir1603
Wenn Ihr als Kostenschuldner in dem Bescheid steht müssen die Kosten zzgl. MwSt. an die Mdt. weiterberechnet werden.

Re: Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

Verfasst: 31.01.2013, 14:52
von gewusel
Hi Kasi,

das ist ja eine fixe Antwort. Danke dafür! Ich hatte die Rechnung auch mit MWSt vorbereitet, könnte es aber beim Chef nicht begründen, warum. :pfeif

Viele Grüße!

:wink:

Re: Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

Verfasst: 31.01.2013, 15:08
von Kasimir1603
ohne Mwst. sozusagen als durchlaufender Posten dürfen nur Kosten weiterberechnet werden, die Eure Kanzlei lediglich als Mittelsmann für die Mandantschaft verauslagt hat, wenn also der Name der Mandantschaft bei Kostenschuldner steht, dann darf auf die verauslagten Kosten keine MwSt. berchnet werden. In diesem Fall würde der Betrag einfach 1 zu 1 an die Mdt. weiterberechnet werden.

Ist jedoch die Kanzlei Kostenschuldner werden die Kosten zzgl. MwSt. weiterberechnet.

Re: Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

Verfasst: 31.01.2013, 16:18
von Pepsi
oder du rufst beim Amt an, die sollen dir eine neue Rg schicken :-)