Mehrwertsteuer auf Kosten Altlastenanfrage?

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gewusel
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#1

31.01.2013, 14:41

Hülfe, ich verzweifel hier langsam...

Wir haben eine Altlastenanfrage gestellt und hierüber einen Gebührenbescheid bekommen, der natürlich auf unsere Kanzlei ausgestellt ist. Die Mandantin möchte nun eine entsprechende Rechnung von uns, mit der wir ihr die entstandene Gebühr nach VGebO in Rechnung stellen. Nun die große Frage: Mehrwertsteuer druff oder nicht?

Freue mich über Hinweise!

Es grüßt

Das Gewusel
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Kasimir1603
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#2

31.01.2013, 14:44

Wenn Ihr als Kostenschuldner in dem Bescheid steht müssen die Kosten zzgl. MwSt. an die Mdt. weiterberechnet werden.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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gewusel
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#3

31.01.2013, 14:52

Hi Kasi,

das ist ja eine fixe Antwort. Danke dafür! Ich hatte die Rechnung auch mit MWSt vorbereitet, könnte es aber beim Chef nicht begründen, warum. :pfeif

Viele Grüße!

:wink:
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Kasimir1603
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#4

31.01.2013, 15:08

ohne Mwst. sozusagen als durchlaufender Posten dürfen nur Kosten weiterberechnet werden, die Eure Kanzlei lediglich als Mittelsmann für die Mandantschaft verauslagt hat, wenn also der Name der Mandantschaft bei Kostenschuldner steht, dann darf auf die verauslagten Kosten keine MwSt. berchnet werden. In diesem Fall würde der Betrag einfach 1 zu 1 an die Mdt. weiterberechnet werden.

Ist jedoch die Kanzlei Kostenschuldner werden die Kosten zzgl. MwSt. weiterberechnet.
Ciao Kasi

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Pepsi
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#5

31.01.2013, 16:18

oder du rufst beim Amt an, die sollen dir eine neue Rg schicken :-)
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