Vergütungsvereinbarung und Abrechnung ggü. Rechtsschutz
Verfasst: 29.01.2013, 16:45
Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Der Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und hat eine Rechtsschutzversicherung.
Wir haben mit dem Mandant eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen und rechnen regelmäßig monatlich unsere Leistungen gegenüber Mandant ab.
Nun ist das Verfahren beendet. Der Mandant bittet uns darum, die RVG-Gebühren ggü. seiner Rechtsschutz abzurechnen und ihm den von der Versicherung erstatteten Betrag zu überweisen.
Lt. § 14 UStG muss die Rechnung auf den Leistungsempfänger ausgestellt werden. D. h. ich darf die Rechnung nicht an die Versicherung ausstellen, sondern muss die Rechnung an den Mandanten ausstellen. Richtig wäre es ja, die Originalrechnung an den Mandanten zu schicken. Dieser erstattet uns die Mehrwertsteuer (die die Versicherung ja nicht tragen muss, da vorsteuerabzugsberechtigter Mandant). Der Versicherung schicke ich eine Kopie der Rechnung und bitte um Erstattung des Nettobetrages.
Problem: Ich habe immer regelmäßig gem. Vergütungsvereinbarung ggü. dem Mandanten abgerechnet und habe somit auch keine offenen Forderungen mehr ggü. dem Mandanten. Wenn dieser mir jedoch am Ende die Mehrwertsteuer überweist, was mache ich dann mit diesem Geldeingang?
Ich hoffe man versteht was ich meine... kann das gerade so schlecht niederschreiben
Wir diskutieren hier nur schon seit einer Stunde rum, wie man hier jetzt steuerrechtlich etc. korrekt vorgeht. Wie handhabt ihr das?
Schon mal vielen Dank und viele Grüße, Jenni
Folgender Fall:
Der Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und hat eine Rechtsschutzversicherung.
Wir haben mit dem Mandant eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen und rechnen regelmäßig monatlich unsere Leistungen gegenüber Mandant ab.
Nun ist das Verfahren beendet. Der Mandant bittet uns darum, die RVG-Gebühren ggü. seiner Rechtsschutz abzurechnen und ihm den von der Versicherung erstatteten Betrag zu überweisen.
Lt. § 14 UStG muss die Rechnung auf den Leistungsempfänger ausgestellt werden. D. h. ich darf die Rechnung nicht an die Versicherung ausstellen, sondern muss die Rechnung an den Mandanten ausstellen. Richtig wäre es ja, die Originalrechnung an den Mandanten zu schicken. Dieser erstattet uns die Mehrwertsteuer (die die Versicherung ja nicht tragen muss, da vorsteuerabzugsberechtigter Mandant). Der Versicherung schicke ich eine Kopie der Rechnung und bitte um Erstattung des Nettobetrages.
Problem: Ich habe immer regelmäßig gem. Vergütungsvereinbarung ggü. dem Mandanten abgerechnet und habe somit auch keine offenen Forderungen mehr ggü. dem Mandanten. Wenn dieser mir jedoch am Ende die Mehrwertsteuer überweist, was mache ich dann mit diesem Geldeingang?
Ich hoffe man versteht was ich meine... kann das gerade so schlecht niederschreiben
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Schon mal vielen Dank und viele Grüße, Jenni