In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Lillymaus
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#1
11.06.2012, 11:08
Stehe gerade etwas auf der Leitung
Es wurde ein Prozess geführt, in welchem unsere Mandanten Kläger waren.
Im Urteil steht nun, dass unsere Mandanten die KOsten zu tragen haben.
Gegenseite ist eine GbR.
Kann diese nun in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Mehrwertsteuer festsetzen lassen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
im Voraus
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Lillymaus
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#3
11.06.2012, 11:26
Mhmmm ?? Im Antrag hat sie dazu keine Angaben gemacht.
Und in der Akte kann ich dazu auch nichts dazu finden.
Muss ich davon ausgehen, dass sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder kann/muss hier dann beim AG nachgefragt werden?
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gkutes
#4
11.06.2012, 11:30
eine Erklärung über den Vorsteuerabzug sollte im KFA eigentlich immer drin sein. Du kannst diese ja nachfordern.
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Lillymaus
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#5
11.06.2012, 11:33
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
dann werde ich das mal machen