RA in eigener Sache

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Liesel
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#1

11.01.2012, 15:57

Hab ich was verpaßt?

RA klagt Gebührenansprüche ein und beantragt im KfA die Mehrwersteuer mit folgender Erklärung:

"Soweit in diesem Antrag die gesetzliche Mehrwertsteuer berücksichtigt wurde, wird erklärt, dass der Antragsteller die Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer abziehen kann gem. § 104 Abs. 2 n.F. ZPO."

:kopfkratz
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#2

11.01.2012, 16:11

:shock: Dann hab ich aber auch was verpasst. :vogel
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#3

11.01.2012, 16:13

Ich habe mich mit ihm schon außergerichtlich gestritten, da er bei einer Vollstreckungsandrohung auch die MwSt berechnet hatte. Dort hat er geschrieben:

"..., daß die Kosenrechnung zutreffend gelegt wurde. Insoweit ist maßgeblich, daß bei einer eigenen Beitreibungsangelegenheit ein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt, weshalb die Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abzuführen ist."

Ich verstehe echt die Welt nicht mehr.
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#4

11.01.2012, 16:16

Ich erinner mich dunkel dran. :wink:
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#5

11.01.2012, 16:18

Also meinst du auch, daß ich das ruhigen Gewissens monieren kann?
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#6

11.01.2012, 16:26

Aber sicher doch. :mrgreen:

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 19. Aufl. Rdn. 27: Innengeschäft: Wird der RA in eigener Angelegenheit tätig, ist zu unterscheiden. Betrifft die Tätigkeit ein Innengeschäft (aus beruflicher Anwaltstätigkeit - z.B. der RA klagt seine Vergügung gegen den Auftraggeber ein oder verteidigt sich in einem Rechtsprozess gegen seinen früheren Mandanten) entsteht keine Mwst. BEi der Kostenerstattung gegen den Gegner ist daher kein Mwst zuzuerkennen.

weiterer Nachweis: OFD Düsseldorf,BB 82, 850 =AnwBl 82, 193; Düsseldorf JurBüro 08, 152 (Regressprozess); Saabrücken OLGR 09, 254 = AGS 09, 319; Zweibrücken MDR 98, 800 = OLGR 98, 474; LG Dresden JurBüro 94, 299.
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#7

11.01.2012, 16:27

so wie ich das verstanden habe, kann RA nur in Privaten Angelegenheiten die Steuer fordern.
Nicht, wenn er etwas aus der beruflichen Tätigkeit heraus (also hier Honorar) geltend macht
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#9

11.01.2012, 16:31

:thx

Hab schon an mir selbst gezweifelt, weil der so konstant dabei geblieben ist. :roll:
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#10

11.01.2012, 16:32

Habe ich noch nie gehört, dass der Rechtsanwalt dort Umsatzsteuer verlangen kann.

Nur mal ein Beispiel im Mahnverfahren, wenn das Gericht die Rechtsanwaltsgebühren berechnet, werden diese auch nur in Netto angegeben.
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