Ich hab ja mehrere Akten in eigener Sache angelegt, aber soweit ich mich erinnere, macht der das nicht automatisch.
Wo gibst du denn was genau ein?
wieder die Frage 16 oder 19 MwSt
- Curry
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Wenn ich bei einem Mandanten angebe, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann macht RA-Micro das in der Rechnung ja auch nicht, wäre ja auch falsch. Im Prinzip ist die Akte in eigener Sache ja genau so aufgebaut, als wäre es ein Mandant von uns. Verstehst du, wie ich das meine?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Schlaubi wieder da
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Wenn Eure Kanzlei Auftraggeber im MV ist (also wie ein Mandant) und ihr in der Aktenanlage die Vorsteuerabzugsberechtigung eingebt, dann wird beim VB und bei der ZV Beantragung die RA-Kosten ins Foko gebucht. Wenn Ihr als eigener Mandant eine Rechnung an den Gegner schreibt und in der Aktenanlage ist die Vorsteuerabzugsberechtigung vermerkt, wird m.E. nach die Kostennote ohne Mwst berechnet und auch gebucht mit dem gleichzeitigen Vorschlag von RA-Micro das Mwst-Erstattungsschreiben an den Mandanten zu machen.
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt????
Liebe Grüße Schlaubi
Ich wünsche noch ein schönes Osterwochenende
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Liebe Grüße Schlaubi
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Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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- Pepsi
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ja das hatte ich so beim letzten mal schon verstanden, aber ich denke man müsste um es korrekt zu machen nicht einfach ohne MwSt buchen, sondern halt mit buchen und auch so bezahlen
nebenbeigesagt, kann RA Micro doch die Rg gar nicht ohne MwSt buchen???
übrigens lege ich keine extra Akte an, sondern lasse die so und lege halt nur das FoKo mit RA als Mdt an..
nebenbeigesagt, kann RA Micro doch die Rg gar nicht ohne MwSt buchen???
übrigens lege ich keine extra Akte an, sondern lasse die so und lege halt nur das FoKo mit RA als Mdt an..
- Schlaubi wieder da
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Sch... ich sitze nun nicht gerade auf Arbeit, aber am Dienstag schaue ich noch mal genau nach und sag dann Bescheid, ok?
Ich meine mal, der RA muss auf das Mwst Erstattungsschreiben dann die Mwst selbst einzahlen. Diese wird dann auf die Rechnung gebucht. Aber ich erkläre es am Dienstag ja? Möchte ja auch nicht Blödsinn von mir geben.
L.G.
Ich meine mal, der RA muss auf das Mwst Erstattungsschreiben dann die Mwst selbst einzahlen. Diese wird dann auf die Rechnung gebucht. Aber ich erkläre es am Dienstag ja? Möchte ja auch nicht Blödsinn von mir geben.
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Unser Computer bucht automatisch das Ganze, wenn alles ordnungsgemäß eingegeben wurde, mit 0 % im Aktenkonto. Und derjenige der die Kontoauszüge bei Euch kontrolliert und einträgt muss darauf achten, dass die eingehenden Zahlungen, außer Hauptforderung, alles Nettobeträge sind, da ja alle angefallenen Kosten ohne Umsatzsteuer gebucht wurden.
Ist doch richtig. Oder??? So handhabe ich das Ganze jedenfalls bei uns
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- Pepsi
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ja das der Gegner die Rg netto bezahlen muss, ist mir klar, aber ich frage mich wie das mit der MwSt laufen soll, da diese der RA ja selbst bezahlen muss, folglich müsste er sie irgendwie selbst bezahlen und es müsste dann auch irgendwie gebucht werden..
@Schlaubi: das wäre toll!
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@Pepsi: Wieso selbst bezahlen?? Wir haben doch hier unsere Gebühren geltend gemacht. In der Hauptforderung ist die Umsatzsteuer ja berücksichtigt und ansonsten wird sie ja nirgendwo geltend gemacht. Daher muss er sie ja nirgends bezahlen, da es ja Nettobeträge sind.