MwST 16 oder 19 % ?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Notargehilfe

#11

04.04.2007, 08:37

joy1980 hat geschrieben:Fälligkeit liegt vor, wenn
.....

5. das Verfahren länger als drei Monate ruht.
Pepsi hat geschrieben:aber fällig ist sie auch erst bei leistungserbringung ;-)
Ist wohl nicht zwingend.

Es ging mir aber eher ums Prinzip, wenn man mal mit anderen Sachen, als Rechtsanwaltsgebühren, zu tun hat. :D

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Pepsi
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#12

04.04.2007, 13:31

wann sind denn die Notargebühren fällig? bzw wann ist die Leistung erbracht, z.B. bei Beurkundung??!
Notargehilfe

#13

04.04.2007, 13:58

Ich möchte das Finanzamt jetzt nicht auf dumme Ideen bringen. :P
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#14

04.04.2007, 19:59

ok *lach*
Anton79
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#15

05.04.2007, 08:46

jo super danke. sorry das ich jetzt erst antworte. zu viel stress im moment. liebe grüße
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