Hallo, habe folgende Frage: Der Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und rechtsschutzversichert. Die RSV zahlt nur die Nettobeträge an uns. Der Mandant ist mittlerweile mittellos. Muss ich bei dem Mandanten die Mehrwertsteuer quasi für den Staat eintreiben, oder kann ich diese als nichteinbringbar abschreiben und wie funktioniert das?
Lieben Dank.
Mehrwertsteuer nicht eintreibbar
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Also, der Einfachheit halber mal angenommen:
eure Nettovergütung beträgt 100,00 € und die USt demzufolge 19,00 €, Gesamtrechnungsbetrag = 119,00 €.
Du müsstest jetzt ein Gebührenstorno in Höhe von 19,00 € machen.
Von den eingenommenen 100,00 € dürftet ihr 84,03 € als Vergütung behalten und 15,97 € sind an das Finanzamt als USt abzuführen. (84,03 € + 19,00 % = 100,00 €).
eure Nettovergütung beträgt 100,00 € und die USt demzufolge 19,00 €, Gesamtrechnungsbetrag = 119,00 €.
Du müsstest jetzt ein Gebührenstorno in Höhe von 19,00 € machen.
Von den eingenommenen 100,00 € dürftet ihr 84,03 € als Vergütung behalten und 15,97 € sind an das Finanzamt als USt abzuführen. (84,03 € + 19,00 % = 100,00 €).