Guten morgen,
wir hatten einen Korrespondenzanwalt in Österreich. Dieser hat unserem Mandanten nun eine Rechnung geschickt und die Umsatzsteuer berechnet. Mein Chef meint, aus dem EU-Ausland darf keine Umsatzsteuer berechnet werden.
Bei unserem Mandanten handelt es sich um eine Privatperson.
Lg Nikki
Darf Anwalt aus dem EU-Ausland UsT berechnen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wäre schön, wenn du das Ergebnis mal einstellen würdest. Vielleicht sucht später ja auch mal einer danach.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 10.11.2010, 11:50
- Beruf: ReNO
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Castrop-Rauxel
- Kontaktdaten:
gerne
Mandant ist Privatperson im EU-Ausland
Für sonstige Leistungen an Privatmandanten/Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Landes ist die deutsche Umsatzsteuer in der Rechnung nach deutschen Vorschriften zu berechnen.
Mandant ist Privatperson im EU-Ausland
Für sonstige Leistungen an Privatmandanten/Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Landes ist die deutsche Umsatzsteuer in der Rechnung nach deutschen Vorschriften zu berechnen.