Darf Anwalt aus dem EU-Ausland UsT berechnen?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Antworten
nikki882
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 10.11.2010, 11:50
Beruf: ReNO
Software: ReNoStar
Wohnort: Castrop-Rauxel
Kontaktdaten:

#1

15.09.2011, 09:01

Guten morgen,

wir hatten einen Korrespondenzanwalt in Österreich. Dieser hat unserem Mandanten nun eine Rechnung geschickt und die Umsatzsteuer berechnet. Mein Chef meint, aus dem EU-Ausland darf keine Umsatzsteuer berechnet werden.

Bei unserem Mandanten handelt es sich um eine Privatperson.

Lg Nikki
nikki882
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 10.11.2010, 11:50
Beruf: ReNO
Software: ReNoStar
Wohnort: Castrop-Rauxel
Kontaktdaten:

#2

15.09.2011, 09:17

Habs nun schon selbst rausbekommen, aber trotzdem danke
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

15.09.2011, 09:30

Wäre schön, wenn du das Ergebnis mal einstellen würdest. Vielleicht sucht später ja auch mal einer danach.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
nikki882
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 10.11.2010, 11:50
Beruf: ReNO
Software: ReNoStar
Wohnort: Castrop-Rauxel
Kontaktdaten:

#4

15.09.2011, 10:26

gerne

Mandant ist Privatperson im EU-Ausland

Für sonstige Leistungen an Privatmandanten/Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Landes ist die deutsche Umsatzsteuer in der Rechnung nach deutschen Vorschriften zu berechnen.
Antworten