Vorsteuerabzug obwohl Rechtsstreit als Privatperson

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missy0709
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#1

20.12.2010, 14:09

Hallöchen,

bräuchte mal Euren Rat.

Unser Mandant hat als Privatperson einen Rechtsstreit geführt. Ihm ist das Haus abgebrannt und es ging um Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung. Mandant hat gewonnen nun haben wir KfA gestellt. Ganz normal mit MwSt. etc.

Nun behauptet die Gegenseite, er könne die MwSt. nicht geltend machen, da er ja selbständiger Gastwirt sei und für ihn ja Vorsteuerabzugsberechtigung bestünde.

Stimmt das? Falls nicht, gibt`s irgendwo einen § oder ähnliches, auf den wir verweisen können?

Vielen lieben Dank im Voraus.
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LuzZi
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#2

20.12.2010, 14:12

Wenn er als Privatperson einen Rechtsstreit führt, der überhaupt rein gar nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zutun hat, dann ist er m. E. auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann also die Mwst. im KfA mit geltend machen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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missy0709
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#3

20.12.2010, 14:19

So sehe ich das ja auch. Wollte mich nur noch mal vergewissern. :thx
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#4

20.12.2010, 14:42

Sofern nicht sein gewerbliches Gebäude, sondern das private Haus, in dem er wohnt, abgebrannt ist, sehe ich auch keinen Grund, warum die Mwst. nicht geltend gemacht werden soll.
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