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Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 16:27
von Danigator
Hallo zusammen?

Weiß jemand, ob die Deckungssumme einer RSV brutto oder netto ist? Wenn ja, wo steht das denn?

Haben hier den Fall, dass unsere Gebührenrechnung höher ist, als die Deckungssumme. Muss die RSV dann die Deckungssumme zzgl. MwSt. erstatten oder einfach nur die reine Deckungssumme abzgl. SB?

Das wär echt der Wahnsinn, wenn mir hier jemand helfen kann. Wir sind schon am im ARB rumlesen aber können nix gescheites finden.

Meine persönliche Theorie ist ja, dass die Deckungssumme brutto ist, da von der RSV angegeben wird, dass sie die gesetztlichen Gebühren übernehmen bis zu einer Höhe von XXX. Und die Mwst. ist ja nun nach RVG auch eine gesetzliche Gebühr.

Mein Chef braucht allerdings doch was konkreteres :D

Vielen Dank schon mal!

Re: Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 16:35
von Jennifer88
Wenn du dir nicht sicher bist ruf am Besten bei der RSV an. Es kann ja auch sein das dies von Versicherung zu Versicherung verschieden ist.

Re: Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 16:40
von Danigator
Ja geht leider nicht, da wir gegen die klagen ;-) Hatte ich auch schon überlegt, aber Chef meint, besser ist net :D

Re: Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 18:27
von Luisa123456
Hi, ich bin der Meinung, es kommt darauf an, ob der VN zum Abzug von Vorsteuer berechtigt ist oder nicht. Ich fordere ja, wenn er zum Abzug berechtigt ist, von der RS netto und ansonsten brutto.

glg

Re: Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 20:02
von Soenny
Was ist denn mit Deckungssumme in dem Fall gemeint?

Re: Deckungssumme einer RSV = brutto oder netto?

Verfasst: 19.10.2010, 20:25
von Pepples
Ich würde versuchen zu argumentieren, dass es netto ist. Die Mwst sind genau betrachtet keine Gebühre, sondern gehört zu den Auslagen. Dafür spricht auch, dass z.B. im Falle der Anrechnung von Gebühren lediglich die reine Gebühr angerechnet wird, nicht aber Auslagen und Mwst.