Vorsteuerabzugsberechtigung

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stein
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#1

27.01.2007, 16:19

Dies fand ich auf meiner Suche im Forum:

Nina schrieb im Dezember:
Wenn euer Mdt. eine AG ist, dann ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, sprich, ihr dürft keine USt gegenüber der Gegenseite geltend machen........

Frage:
Gibt es irgendwo einen Text oder ein Gesetz oder irgend etwas, was ich ausdrücken könnte, um meinem Chef dies vorzulegen ?

Frage:
Also, wenn mein Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf auch in unserer Gebührenrechnung die MwSt. nicht aufgeführt werden. Richtig ?
Oder werfe ich hier jetzt etwas durcheinander ?
Mache ich dann die MwSt. gegenüber dem Mdt. in einer gesonderten Rechnung geltend ?
Wie geht das ?
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Sunny
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#2

27.01.2007, 16:55

Ähm ich glaub Du bringst da jetzt was durcheinander.
Wenn du eine Rechnung direkt gegenüber Eurer Mandantschaft ausstellst die zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, schreibst du diese Rechnung ganz normal mit Umsatzsteuer.
Hat Eure Mandantschaft eine Rechtsschutzversicherung, so machst Du die Gebühren gegenüber der RSV geltend und die Mehrwertsteuer auf die Gebühren gegenüber Eurem Mandanten.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen. Mit einem Gesetz kann ich Dir jetzt auf die Schnelle leider nicht helfen. Sorry. ;-)
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stein
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#3

27.01.2007, 16:58

Und was, wenn ich ein Aufforderungsschreiben an den Schuldner schicken muss ?
Die ausstehende Forderung des Mdt. bekannt gebe mit Fristsetzung,
dann kommt ja unten unsere Gebührenrechnung drunter.
Und darf ich hier dann MwSt. reinschreiben ????
Oder muss ich da so vorgehen, wie oben beschrieben - bei der RS-Versicherung ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Sunny
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#4

27.01.2007, 17:05

In einem Aufforderungsschreiben schreibst Du die Umsatzsteuer auch nicht mit rein, da diese - aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung Eures Mandanten - immer vom Mandanten getragen wird.
Schließlich kann Eure Mandant diese Umsatzsteuer dann wieder beim Finanzamt geltend machen. Weißt wie? ;-)
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stein
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#5

27.01.2007, 17:13

Gibt es darüber nirgendwo etwas geschrieben ?
Das wurde bei uns - vor mir - immer so gemacht (also mit MwSt.)
Wie schreibst du das denn dem Mdt. ?
Lieber Mdt. da sie vorsteuerabzugsberechtigt sind müssen sie unsere MwSt. tragen. Diese beträgt in diesem Falle ...€?
Oder schickst du die Rechnung an den Schuldner an den Mdt. und schreibst unten die MwSt. noch mit rein ?
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Sunny
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#6

27.01.2007, 17:19

Ich schreib die Rechnungen wie folgt:

Rechnung für RSV zum Beispiel:
Gebühren
Auslagen
Zwischensummen
Mwst
Zwischensumme
abzgl. von Mandantschaft zu zahlende Mehrwertsteuer
Gesamt

und Rechnung an Mdt:
Gebühren
Auslagen
Zwischensumme
Mehrwertsteuer
Zwischensumme
abzgl. gegenüber RSV geltend gemacht
Gesamt

Zu den Rechnungen muss ich aber sagen, das ich mit meinem Programm bei Vorsteuerabzugsberechtigung zwei Rechnungen gleichzeitig mit einer Rechnungsnummer erstellen kann.

Im Anschreiben an den Mandanten schreib ich immer:

In der oben genannten Angelegenheit erhalten Sie in der Anlage unsere Kostennote mit der Bitte, aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung den Mehrwertsteuerbetrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das angegebene Konto auszugleichen.

Das steht schon irgendwo geschrieben, aber auf Anhieb weiß ich es jetzt nicht. Aber ich schau mal nach.
Zuletzt geändert von Sunny am 27.01.2007, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Sunny
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#7

27.01.2007, 17:21

Ähm, das steht natürlich im Umsatzsteuergesetz :ohmann . Aber nach dem Paragraphen darfst Du mich jetzt nicht fragen.
Hast Du schon deswegen gegoogelt?
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Pepsi
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#8

27.01.2007, 19:59

also der Mdt bekommt immer die Original Rechnung (das hatten wir hier schonmal irgendwann ausführlich diskutiert) weil er euer Auftraggeber ist (immer mit MwSt)

wenn ich ein Aufforderungsschreiben mache, schreibe ich unter der Unterschrift des RA

Vergütungsberechnung
Nr...
...
(wenn der Mdt vorst.abzugsberechtigt ist halt ohne MwSt,ansonsten mit)
Gesamtbetrag

wenn ich ne RS habe, genauso (auch im Anschreiben die Kosten aufgeben)

du kannst auch ne Kopie des Rg des Mdt beilegen (finde ich aber zu kompliziert dem Gegner/RS zu erklären, dass sie nur Netto bezahlen sollen..

Wichtig dabei ist, dass NUR DIE RG AN DEN MDT ne RGNR hat!! die anderen RG (ich nenne es immer Kostenaufstellung) dürfen keine haben
alles klar? wo das steht, auch keine ahnung, ist aber so vorgeschrieben
wenn du es nicht so machst (auch mit der OrigianalRg und KopieRg kann es mal Ärger mit FIamt geben!!
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Annile
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#9

03.07.2009, 09:56

Was ist denn, wenn beide Parteien vorsteuerabzugsberechtigt sind?

Da drauf muss ich ja nicht achten; sondern lediglich, dass meine Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt ist, oder?

Auch dann nehme ich die Steuer nicht rein .. ich hab irgendwie gerade ein Black-out ...

Hab ein paar Akten, bei denen immer, wenn sowohl die Mandantin als auch die Gegenseite Firmen sind, die Steuer mit reingenommen wurde und irgendwie verwirrt mich das gerade ..
Es Annile :hurra
gkutes

#10

03.07.2009, 10:12

Da drauf muss ich ja nicht achten
genau :mrgreen:
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