Vorsteuerabzugsberechtigt?

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Gast

#11

18.01.2007, 11:06

Wenn ich mir nicht sicher bin, frage ich den Mandanten in solchen Fällen. Ich hatte nämlich schon den Fall, dass große Firmen (GmbH´s) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren.


Liebe Grüße Schlaubi
Gast

#12

18.01.2007, 11:58

Ich war mal so ein klugscheißer und dachte, dass alle Firmen immer Vorsteuerabzug berechtigt sind. ABER ich habe gelernt:

Banken sind nicht immer vorsteuerabzugberechtigt, eine gGmbH nie, eine AG (z. B. eine namhafte Versicherung) ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Also bin ich richtig vorsichtig geworden.
Andreas

#13

18.01.2007, 12:11

Wenn ich mal ein wenig korrigieren / ergänzen darf :

- Banken: In der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt
- AG: Im Regelfall vorsteuerabzugsberechtigt, aber Versicherungen nicht, rechtsformunabhängig
- Ärzte: Nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Sind eigentlich die häufigsten, die man braucht :wink: wir zumindestens :D
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