19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG

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Kathrin
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#171

26.01.2007, 09:45

Wenn ich jetzt aber erst im Januar PKH bekommen habe, und der Vergleich vor Gericht von November ist? Ist dann trotzdem alles auf 16 % oder doch schon 19 %????

Echt ätzend diese Steuererhöhung!!!
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Curry
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#172

26.01.2007, 09:47

Der Steuersatz berechnet sich danach, wann die Gebühren fällig sind. Fällig sind sie, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, d. h. eine Kostengrundentscheidung getroffen wurde ("Die Kosten des Rechtsstreits trägt ..."). In euer Sache wäre die Kostengrundentscheidung im November mit Vergleichsabschluss gefallen. Dort steht bestimmt "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Demnach 16%.
Curry

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Kathrin
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#173

26.01.2007, 09:53

So blöd es auch klingen mag, ich hab gesucht, und nix gefunden. Da ist keine Kostenentscheidung. Nur: "Damit sind alle Ansprüche der Parteien gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung und diesem Rechtsstreit erledigt."

Nix von wegen Kosten. Gegenstandswert wurde aber festgelegt.
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Curry
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#174

26.01.2007, 09:56

Wenn es eine Arbeitsrechtsangelegenheit ist, dann trägt doch sowieso jeder seine Kosten selbst (in der I. Instanz). Also ich würde schon sagen, dass die Angelegenheit mit dem Vergleich beendet ist. In § 8 RVG steht, wann die Gebühren fällig sind. Die Gebühren sind auch fällig, wenn ein Rechtszug beendet ist.
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tiko73

#175

26.01.2007, 09:56

Aber war es nicht so, dass bei Arbeitsgerichtsverfahren in der I. Instanz jeder seine Kosten selbst trägt? Braucht es dann überhaupt eine Kostenentscheidung?? *grübel*
Kathrin
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#176

26.01.2007, 10:17

Ja, kann sein, hab von Arbeitssachen nicht so den Plan, macht mein Chef meist allein, aber danke, damit hat sich mein Problem natürlich gelöst und ich kann endlich abrechnen. Danke!
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#177

26.01.2007, 12:58

jo, wie gesagt Urteil/Vergleich o.ä. ODER Kostengrundentscheidung (und die gibts bei dir nicht, also Vergleich)..
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Summerof77
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#178

15.02.2007, 14:19

HEy, hab da noch ne gaaanz dringende Frage:

Laut dem Wissen, was ich mir "erworben" habe, sieht das so aus:

Wenn Klage im Oktober 06 eingereicht wurde, dann 3100 mit 16 %, wenn Termin im Januar anberaumt wird auf Februar, dann für 3102 19 %. So sieht unser Programm das auch vor.

Sehe ich das richtig, daß es ganz anders ist, wenn Klage in 06 eingereicht wurde, das Verfahren aber z. B. durch Vergleich im Februar 07 abgeschlossen wurde, erhalte ich für alle Gebühren 19 %??

HAbe das jetzt schon öfter gesehen, aber wir legen die Änderung da anders aus. Help!!!
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#179

15.02.2007, 14:23

Meintest du 3104 ?
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#180

15.02.2007, 14:25

Aber abgesehen davon musst du alles nachversteuern, also auch die 3100. Es sei denn ihr habt eine schriftliche Vereinbarung mit eurem Mandanten, dass ihr Teilleistungen abrechnen dürft. Dann bleibt die 3100 bei 16 % - ansonsten auf alle 19 % wenn die Sache in 2007 abgeschlossen ist.
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