19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Jennymäusle
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 22.11.2006, 17:19
Wohnort: Würzburg

#31

12.12.2006, 16:00

so sehe ich das auch! Ich würde ganz normal die 16 % abrechnen und mehr nicht.

Lg Jenny
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
Gast

#32

12.12.2006, 16:40

Und die Hebegebühr - falls sie genommen wird - dann ab dem neuen Jahr mit 19 % Mwst????

Liebe Grüße Schlaubi
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#33

12.12.2006, 16:43

Ja, die Hebegeführ dann ab 2007 mit 19 %, das ist ja dann immer wieder eine neue Angelegenheit.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#35

12.12.2006, 17:48

Und was ist mit der Geschäftsgebühr? In der Sache bin ich ja weiter tätig. Ich verschicke und verbuche Gelder, mahne ggf. den Schuldner bzw. nenne ihm irgendwann seine letzte Rate etc. All das fällt ja grundsätzlich noch unter die Geschäftsgebühr, die ich seinerzeit mal abgerechnet habe.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#36

12.12.2006, 20:21

allllso... die Geschäftsgebühr ist doch bereits entstanden und daran gibt es doch nichts zu rütteln, also 16 %
Einigungsgebühr auch 16 %
Hebegebühr je nachdem wann der Betrag ausgezahlt wird...
ok?
Trollinchen

#37

13.12.2006, 14:22

Hallöchen,
habe da mal ne allgemeine Frage zur Mehrwertsteuererhöhung.
Also, kann mir vielleicht jemand helfen und sagen, wie es sich verhält, wenn (Bsp.):

Mahnbescheid am 13.12.2006 beantragt, VB am 10.01.2006 beantragt wird, fällt dann für die MB-Gebühr 16 % MwSt und für VB 19 % an oder stützt sich das auf den Auftragszeitpunkt (also komplett 16 %)?

Vielen Dank schon mal und noch einen schönen Tag.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#38

13.12.2006, 14:33

Es geht ja nicht darum, wann der Auftrag erteilt wurde, sondern wann die Angelegenheit beendet wurde.

Meiner Meinung nach ist der Auftrag für den Mahnbescheid 2006 beendet worden, demnach fallen hier 16 % an.

Der VB wurde dann aber erst 2007 gefertigt, deshalb endet der Auftrag in 2007, also 19 %.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#39

13.12.2006, 14:39

Ich sehe das genau so wie Nancy. ;-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#40

13.12.2006, 14:49

@ Andreas

Vielleicht sollten wir zum Thema "Mehrwertsteuererhöhung" mal einen Sammelthread anlegen, wie bei der Beratungsgebühr. Es gibt ja schon ziemlich viele Fragen hierzu.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten