so sehe ich das auch! Ich würde ganz normal die 16 % abrechnen und mehr nicht.
Lg Jenny
19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
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Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
Und die Hebegebühr - falls sie genommen wird - dann ab dem neuen Jahr mit 19 % Mwst????
Liebe Grüße Schlaubi
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- Curry
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Ja, die Hebegeführ dann ab 2007 mit 19 %, das ist ja dann immer wieder eine neue Angelegenheit.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Und was ist mit der Geschäftsgebühr? In der Sache bin ich ja weiter tätig. Ich verschicke und verbuche Gelder, mahne ggf. den Schuldner bzw. nenne ihm irgendwann seine letzte Rate etc. All das fällt ja grundsätzlich noch unter die Geschäftsgebühr, die ich seinerzeit mal abgerechnet habe.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
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allllso... die Geschäftsgebühr ist doch bereits entstanden und daran gibt es doch nichts zu rütteln, also 16 %
Einigungsgebühr auch 16 %
Hebegebühr je nachdem wann der Betrag ausgezahlt wird...
ok?
Einigungsgebühr auch 16 %
Hebegebühr je nachdem wann der Betrag ausgezahlt wird...
ok?
Hallöchen,
habe da mal ne allgemeine Frage zur Mehrwertsteuererhöhung.
Also, kann mir vielleicht jemand helfen und sagen, wie es sich verhält, wenn (Bsp.):
Mahnbescheid am 13.12.2006 beantragt, VB am 10.01.2006 beantragt wird, fällt dann für die MB-Gebühr 16 % MwSt und für VB 19 % an oder stützt sich das auf den Auftragszeitpunkt (also komplett 16 %)?
Vielen Dank schon mal und noch einen schönen Tag.
habe da mal ne allgemeine Frage zur Mehrwertsteuererhöhung.
Also, kann mir vielleicht jemand helfen und sagen, wie es sich verhält, wenn (Bsp.):
Mahnbescheid am 13.12.2006 beantragt, VB am 10.01.2006 beantragt wird, fällt dann für die MB-Gebühr 16 % MwSt und für VB 19 % an oder stützt sich das auf den Auftragszeitpunkt (also komplett 16 %)?
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Es geht ja nicht darum, wann der Auftrag erteilt wurde, sondern wann die Angelegenheit beendet wurde.
Meiner Meinung nach ist der Auftrag für den Mahnbescheid 2006 beendet worden, demnach fallen hier 16 % an.
Der VB wurde dann aber erst 2007 gefertigt, deshalb endet der Auftrag in 2007, also 19 %.
Meiner Meinung nach ist der Auftrag für den Mahnbescheid 2006 beendet worden, demnach fallen hier 16 % an.
Der VB wurde dann aber erst 2007 gefertigt, deshalb endet der Auftrag in 2007, also 19 %.
Curry
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@ Andreas
Vielleicht sollten wir zum Thema "Mehrwertsteuererhöhung" mal einen Sammelthread anlegen, wie bei der Beratungsgebühr. Es gibt ja schon ziemlich viele Fragen hierzu.
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Curry
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