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Anwaltsblatt 11/2006, Seite 754 (Frage des Monats)
Anwaltsgebührenrechnung und Mehrwertsteuererhöhrung ab Januar 2007,
Grete
19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
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Wie ist das eigentlich?
Wenn ich dieses Jahr noch eine Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung mache an unsere Mandanten, auf bereits erbrachte Leistungen, dann stelle ich die Kostennote noch mit 16 % MwSt. aus. Wenn die Rechnung dann aber erst im Jahr 2007 bezahlt wird, bleibt es dann auch bei den 16 % MwSt.?
Wenn ich dieses Jahr noch eine Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung mache an unsere Mandanten, auf bereits erbrachte Leistungen, dann stelle ich die Kostennote noch mit 16 % MwSt. aus. Wenn die Rechnung dann aber erst im Jahr 2007 bezahlt wird, bleibt es dann auch bei den 16 % MwSt.?
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
So ist es. Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Das haben wir zuletzt bei den Notarkosten diskutiert.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=2970
Grüße aus dem Rheinland
Das haben wir zuletzt bei den Notarkosten diskutiert.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=2970
Grüße aus dem Rheinland
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- Foren-Praktikant(in)
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Heißt dann Leistungserbringung, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung???
Bei Annotext heißt es nämlich in der Erklärung (die leider etwas unverständlich ist)
"Da das Umsatzsteuerrecht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellt, sind Anzahlungen im alten Jahr aus Steuerspargesichtspunkten sinnlos." (Versteh das nicht!)
Also sprich, wenn ich im Jahr 2007 eine Abrechnung an den Mandanten machen, muss ich immer 19 % MwSt. nehmen. Eine Abrechnung die noch im Jahr 2006 gemacht wird, hat dann noch 16 % MwSt.?
So ein wirrwar!
Bei Annotext heißt es nämlich in der Erklärung (die leider etwas unverständlich ist)
"Da das Umsatzsteuerrecht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abstellt, sind Anzahlungen im alten Jahr aus Steuerspargesichtspunkten sinnlos." (Versteh das nicht!)
Also sprich, wenn ich im Jahr 2007 eine Abrechnung an den Mandanten machen, muss ich immer 19 % MwSt. nehmen. Eine Abrechnung die noch im Jahr 2006 gemacht wird, hat dann noch 16 % MwSt.?
So ein wirrwar!
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist vollkommen irrelevant.
Maßgeblich ist nur, wann du deine Leistung erbracht hast bzw. erbringen wirst.
Wenn du eine Leistung in diesem Jahr in Rechnung stellst, die aber erst im nächsten Jahr erbracht (=fertiggestellt wird), fällt für diese Leistung 19 % USt an. Das kannst du so auch dieses Jahr in Rechnung stellen.
Wenn du eine Leistung 2007 in Rechnung stellst, die bereits 2006 vollständig erbracht war, fällt somit auch nur 16 % USt an.
Wenn du es dir antun willst, hier nochmal das diesbezügliche BMF-Schreiben
http://mpix.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile.pdf
Grüße aus dem Rheinland
Maßgeblich ist nur, wann du deine Leistung erbracht hast bzw. erbringen wirst.
Wenn du eine Leistung in diesem Jahr in Rechnung stellst, die aber erst im nächsten Jahr erbracht (=fertiggestellt wird), fällt für diese Leistung 19 % USt an. Das kannst du so auch dieses Jahr in Rechnung stellen.
Wenn du eine Leistung 2007 in Rechnung stellst, die bereits 2006 vollständig erbracht war, fällt somit auch nur 16 % USt an.
Wenn du es dir antun willst, hier nochmal das diesbezügliche BMF-Schreiben
http://mpix.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile.pdf
Grüße aus dem Rheinland
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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jo und wenn du dieses Jahr ne Vorschussrg machst, die dann bezahlt wird und du dann nä Jahr irgendwann die Abschlussrechnung machst, musst du die dann auch mit 19 % besteuern (es sei denn die ANgelegenheit war schon dieses Jahr zuende, wie es Notargehilfe geschrieben hat)
und dann einfach unten vom Gesamtbetrag den schon gezahlten abziehen.. fertig...
und dann einfach unten vom Gesamtbetrag den schon gezahlten abziehen.. fertig...
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- Foren-Praktikant(in)
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- Wohnort: Würzburg
Danke für eure Hilfe,
hab mir den Link ausgedruckt und durchgelesen. Hat mir sehr weitergeholfen.
hab mir den Link ausgedruckt und durchgelesen. Hat mir sehr weitergeholfen.
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
- cappie
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ich weiß, wir hatten's hier schon reichlich.
Aber ich muss jetzt doch noch mal dumm fragen:
Wie wird das sein mit den Kosten des Mahnverfahrens, wenn ich den Mahnbescheid noch in 2006 beantrage, den Vollstreckungsbescheid aber erst in 2007