19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Gast

#1

03.11.2006, 12:37

EDIT BY ADMIN:
Dies ist ein zur Übersichtlichkeit zusammengefaßter Thread aus sechs verschiedenen Beiträgen. Bitte nicht wundern, wenn daher die Antworten bis zum 21.12.2006, 19.50 Uhr, etwas durcheinander wirken, aber zu viele Themen helfen auch nicht, es übersichtlicher zu gestalten :wink:


[hr]

Hallo, wie geht ihr mit der Mwst-Erhöhung ab 01.01.2007 um. Rechnet ihr jetzt auch schon bei vorschüssen mit 19 % ab, weil sich die Angelegenheit voraussichtlich erst im Jahr 2007 endet? Würde gerne wissen, wir ihr das so handhabt, oder ob ihr schon einbisschen was darüber wisst...
Gast

#2

03.11.2006, 12:45

ÄH... Auf die Idee, Vorschussrechnungen bereits mit 19% auszuweisen, bin ich bislang gar nicht gekommen. Mein Anwaltsprogramm würde dies zum jetzigen Zeitpunkt auch gar nicht hergeben. Hätte jetzt gedacht, dass Angelegenheiten, die in diesem Jahr noch beginnen, auch grds. mit 16% abgerechnet werden :laber
Bin mal auf die anderen Antworten gespannt....
Gast

#3

03.11.2006, 12:54

Ich habe folgendes gefunden: HAt der RA bereits vor dem 01.01.2007 einen GEbührenvorschuß geltend gemacht oder erhalten für eine Angelegenheit, die nach dem 31.12.2006 endet, so ist auch der Vorschuß in der Endabrechnung mit dem neune Mwst-Satz zu versteuern.
zum jetzigen Zeitpunkt läßt mein Anwaltsprogramm es auch nicht zu, 19 % zu buchen, aber abrechnen damit könnte ich schon.
allerdings gibt es ja verschiedene fälligkeiten, der RA muß diese getrennt von einander betrachten, nämlich: außergerichtliche Tätigkeit: Fälligkeit der Vergütung, wenn der RA Klageauftrag hat oder sich in einem gerichtlichen Verfahren über denselben Gegenstand meldet. gerichtliche Verfahren: jede Instanz für sich, Stichtag ist der Augenblick, in dem eine Kostenentscheidung ergeht oder z.B. das Verfahren länger als 3 Monate ruht.Zwangsvollstreckung: jede ZV-Maßnahme löst sofort die Fälligkeit für diese konkrete Gebühr aus.
Wenn zu erwarten ist oder bereits feststeht, dass die Leistung des Unternehmers erst im Jahr 2007 erbracht werden wird, dann DARF er auch bereits jetzt Vorschussrechnungen mit 19% schreiben. Er muss es aber nicht

Es ist also alles noch einbisschen kompliziert...aber irgendwie findet man doch einen lösung...also wie macht ihr das so???
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leilani
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#4

03.11.2006, 13:21

Hej!
Ich hab mich noch gar nicht so richtig damit beschäftigt, muss ich gestehen. Gestern habe ich einen Bericht im Anwaltsblatt gelesen. Falls Ihr die DAV-Depesche bekommt, da war auch ein Link zu dem Text...

LG leilani
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#5

03.11.2006, 14:27

alllllsoo... was sollte es für einen Sinn machen bereits jetzt mit 19% abzurechnen?? wichtig für euch ist doch die nettosumme und die ändert sich dadurch doch nicht

wenn ihr JETZT ne Vorschussrechnung macht, mit 16 %, wenn ihr die Endabrechnung erst 2007 macht, dann alles mit 19% und unten ganz normal den Betrag abziehen, der bereits gezahlt wurde

buchen tut man das natürlich so, wie die Rechnung gebucht wurde, also jetzt ausgestellte Rechnungen mit 16% (auch wenn die zahlung erst 2007 kommt) und ab dann mit 19%...

mehr gibts dazu nicht zu sagen
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#6

03.11.2006, 14:28

achja, bei ZV ist das anders, die 0,3 Gebühr muss nach den VOrschriften die zum Zeitpunkt des Einreichens bestanden abgerechnet werden, also vorsicht, wenn ihr die Rechnung für ne jetzige VZ sache erst 2007 macht
Gast

#7

03.11.2006, 15:41

Pepsi, was es für einen Sinn macht, kann ich dir nicht sagen...aber leider ist man blöde Gesetze gebunden...und in dem DAV steht es so drinne..
Gast

#8

03.11.2006, 15:45

und die Übergangsvorschrift lautet derzeit....man KANN, MUSS aber nicht...mit 19 % abrechnen. D. H. jeder kann für sich selber derzeit entscheiden, ob er mit 19 % seinen Vorschuß berechnet oder nicht.
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#9

03.11.2006, 18:36

kann ich nur von abraten, willst du dem Staat noch mehr in die Tasche werfen?

außerdem wie du schon schreibst, KANN MUSS ABER NICHT.. und mein Programm kann das außerdem gar nichtl..
Gofi
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#10

07.11.2006, 18:03

Hallo folgenden Link mal bitte angucken

http://www.anwaltverein.de/01/07/archiv ... chnung.pdf

Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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