Hallo zusammen!
Hab eine kleine Frage. Ich will gegenüber unserem Mandanten (österreichische GmbH) abrechnen. Musst ich mit Ust oder ohne? In der Schweiz ist klar, dass ohne abgerechnet wird. Danke für Eure Hilfe!
Ust bei Mandant aus Österreich
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Schau mal hier, die sagen ohne USt nur mit Mehrwert
http://www.mediengestalter.info/forum/4 ... 827-1.html
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Wir schreiben bei Rechnungen an die Mandanten in Österreich oder Schweiz etc. immer mit unter unsere Rechnungsnummer:
"Steuerschuld verlagert" (lt. unserem Steuerberater soll das so dastehen)
also ohne mwst abrechnen!
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also ohne mwst abrechnen!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Manfred Fisch
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Es kommt darauf an...
Du musst in diesem Zusammenhang § 3a UStG beachten. Gem. Abs. 1 ist Ort der Leistung grdstzl. der Sitz des Unternehmers (Notar). Dies gilt gem. Abs. 4 Ziff. 3 iVm Abs. 3 nicht, wenn der Empfänger selbst Unternehmer ist.
Dies gilt jedoch nicht für eine Erbingung im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften - § 3a Abs. 1 lit. b) UStG. Geht es also um ein Grundstücksgeschäft im weitesten Sinne und ist der Grundbesitz in Deutschland belegen, ist die USt. zu erheben. Keine USt. ist zu erheben, wenn selbständige Beratungsleistungen des Notars erbracht werden.
Vielleicht kannst Du ja mal schreiben, was genau abzurechnen ist.
Du musst in diesem Zusammenhang § 3a UStG beachten. Gem. Abs. 1 ist Ort der Leistung grdstzl. der Sitz des Unternehmers (Notar). Dies gilt gem. Abs. 4 Ziff. 3 iVm Abs. 3 nicht, wenn der Empfänger selbst Unternehmer ist.
Dies gilt jedoch nicht für eine Erbingung im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften - § 3a Abs. 1 lit. b) UStG. Geht es also um ein Grundstücksgeschäft im weitesten Sinne und ist der Grundbesitz in Deutschland belegen, ist die USt. zu erheben. Keine USt. ist zu erheben, wenn selbständige Beratungsleistungen des Notars erbracht werden.
Vielleicht kannst Du ja mal schreiben, was genau abzurechnen ist.