Sache aus 1992 abrechnen. Welche MwSt

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Muckel
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#1

14.11.2006, 12:15

Also leute
ich hab hier ne sache aus 1992. haben 1994 ne kostenvorschußrechnung gemacht. jetzt muss ich sie abrechnen, haben sich verglichen.

hab jetzt ne
prozeß
verhandlungs
beweis
vergleichs
fahrtkosten
abwesenheitsgeld
fotokopiekosten
auslagen

die vergleichsgebühr ist jetzt entstanden, die anderen schon im jahr 1992.
wird trotzdem alles nach 15 % MwSt berechnet, weil 1992 die noch 15 % betrug oder alles nach 16? oder alles nach 15 nur die vergleichs nach 16???

hab keinen plan und hier im büro ist sich auch keiner sicher...

HELP!!!
Mondelfin

#2

14.11.2006, 12:28

Hallo, soweit ich weiß, war im Jahr 1992 ein Mehrwertsteuersatz von 14 %. Der wurde zum 01.01.1993 auf 15 % erhöht.

Ansonsten fallen da meines Erachtens 14 % MwSt an.
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Muckel
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#3

14.11.2006, 12:37

aber dann alles ne?
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Pepsi
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#4

14.11.2006, 12:42

also zum Thema Erhöhung ab 1.1.2007 hatten wir ja festgestellt, dass man Sachen am Ender der Angelegenheit nach dem aktuell gültigen Recht abrechnen muss, von daher würd ich sagen alles nach 16 %

PS: was war denn in der zwischenzeit, dass die Prozessgeb. usw schon da entstanden ist und nun verglichen wurde, nach 14 Jahren?!?
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#5

14.11.2006, 12:42

also zum Thema Erhöhung ab 1.1.2007 hatten wir ja festgestellt, dass man Sachen am Ender der Angelegenheit nach dem aktuell gültigen Recht abrechnen muss, von daher würd ich sagen alles nach 16 %

PS: was war denn in der zwischenzeit, dass die Prozessgeb. usw schon da entstanden ist und nun verglichen wurde, nach 14 Jahren?!?
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#6

14.11.2006, 12:54

dat ist so ne grauenvolle bausache.

klage wurde halt 1992 von der gegenseite eingereicht und ab da ging es halb los. kurz darauf der erste termin dann auch schon beweisbeschluß.
also sind da ja schon mal die 3 gebühren entstanden.

das blöde ist, der vergleich wurde von 2 jahren schon mal angeboten aber unser mandant wollte den nicht eingehen.
jetzt wurde er erneut angeboten und er hat eingelenkt.
ENDLICH!!!!

also alles nach 16 % jetzt oder wie?
Gast

#7

14.11.2006, 13:33

Ich würde auch 16 % nehmen. Die Gebühren sind ja jetzt fällig. Die Vorschussrechnung ziehst Du dann von der Gesamtrechnung ab.
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#8

14.11.2006, 19:29

ja die Frage ist, wann das ger. Verfahren beendet war?! wieso dauerte das solange, war das ger. Verfahren solange, also von 1992 bis jetzt? oder war der Verfahren schon früher beendet oder "ruhend" gestellt.. es kommt ja darauf an, wann die ANgelegenheit beendet ist
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#9

14.11.2006, 20:29

ohne großartig drüber nachzudenken .... was ist denn mit Verjährung? Oder gibt es noch reiche Anwälte in Münster, die mal eben so auf ein paar Gebühren verzichten können?

(Ne Antwort erwarte ich hierauf jetzt nicht wirklich, das war nur das, was mir beim Lesen der Frage als erstes eingefallen ist .... ich arbeite wohl doch schon zu lange auf Mandantenseite ;-))
Viele Grüße

ich
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#10

14.11.2006, 23:04

oh doch, ich will dir gerne sagen, warum ich (war auch mein erster Gedanke) davon wieder abgekommen bin, denn anscheinend lief das Verfahren noch bis vor kurzem :-)
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