Verpächter vorsteuerabzugsberechtigt?
Die vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich nicht aus dem, was er vermietet oder verpachtet, sondern daraus, als was er auftritt. Ist er Verpächter als Privatperson oder als Einzelfirma?
Er ist Verpächter als Einzelperson.
Aber wieso? Wenn zB eine Einzelperson Gewerbefläche vermietet, ist der doch zum Vosteuerabzug berechtigt; bei Vermieteung einer Mietwohnung jedoch nicht. ODER versteh ich das jetzt völlig falsch?!![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Aber wieso? Wenn zB eine Einzelperson Gewerbefläche vermietet, ist der doch zum Vosteuerabzug berechtigt; bei Vermieteung einer Mietwohnung jedoch nicht. ODER versteh ich das jetzt völlig falsch?!
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