Unser Mandant hat eine Firma, ist also zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wir vertreten Ihn (bzw. einen seiner Fahrer) in einer Bußgeldangelegenheit.
Stelle folgende Rg. an die RSV:
240,00 € GG,VG, PTG
+ 45,60 € USt
= 285,60 €
- 100,00 € Selbstbeteiligung (muss ja Mdt. selber zahlen!)
=185,60 €
RSV überweist nur 140,00 € ohne USt und der Mdt. meint er müsse die USt auch nicht zahlen. Meine Frage jetzt wer muss diese nun zahlen?
Wer muss USt zahlen?
- charly03
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Mdt. muss sie zahlen und kann dann den Umsatzsteuerbetrag in voller Höhe bei seiner Vorsteueranmeldung in Abzug bringen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
das müsste euer mdt aber eigentlich auch wissen!
er bekommt das ja wieder zurück von finanzamt!!
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 21.05.2007, 20:55
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Schließe mich den Vorgängern an. Der Mandant muß MWSt zahlen. Bei ihm ist das ja auch ein durchlaufender Posten und in Höhe der MWSt ist kein Schaden entstanden (holt er sich vom FA wieder).
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
sorry, dass ich so ein altes Thema noch mal rauskramen muss, aber jetzt habe ich genau den Fall: Die Versicherung hat den Netto-Rechnungsbetrag bezahlt, wegen der USt. haben wir den G direkt aufgefordert, da dieser vorsteurabzugsberechtigt ist. Der weigert sich aber zu zahlen. Dass er dazu verpflichtet ist und das Geld im Wege vom FA auch zurückbekommt, weiß ich aber WO genau steht das? Im UStG kann ich dazu nix finden und ich kann meine Anspruchsbegründung schlecht nur mit meinem Wissen begründen.
Wär also echt toll, wenn jemand eine Quellenangabe für mich hätte, ich hab schon alles mögliche durchgegoogelt, leider ohne Erfolg
Wär also echt toll, wenn jemand eine Quellenangabe für mich hätte, ich hab schon alles mögliche durchgegoogelt, leider ohne Erfolg
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wer ist G?haben wir den G direkt aufgefordert,
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Das versteh ich nicht, solche Mandanten hatten wir noch nie! Wie macht ihr das denn? Wir schicken die Rechnung, setzen die Zahlung ab und bitte um Überweisung des sich ergebenden Restbetrages mit dem Hinweis, dass es sich dabei um die Umsatzsteuer handelt, für die der Mandant eine Erstattung beim Finanzamt erhält, wenn er sie bei seiner nächsten Umsatzsteuererklärung einreicht.
Wo das steht, ist eigentlich ganz einfach: VV 7008 RVG. Bei der Anspruchsbegründung musst du allerdings nachweisen, dass Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt.
Wo das steht, ist eigentlich ganz einfach: VV 7008 RVG. Bei der Anspruchsbegründung musst du allerdings nachweisen, dass Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt.