Mehrwertsteuer ja oder nein?

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Blub
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#1

27.08.2008, 16:16

Wir haben in einer Unfallsache Klage eingereicht und u.a. den Fahrer und die Haftpflichtversicherung verklagt.
Nun haben wir das Verfahren leider verloren. Der Gegenanwalt stellt nun einen Kostenfestsetzungsantrag. Die gegnerische Versicherung ist vorsteuerabzugsberechtigt. Darf nun der Gegner die Mehrwertsteuer geltend machen oder nicht?
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Katharina80
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#2

27.08.2008, 16:17

Hat der Gegner nur die Versicherung vertreten oder auch den Fahrer?
Shaya
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#3

27.08.2008, 16:17

Wenn die gegnerische Versicherung tatsächlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann darf der Gegenrechtsanwalt in seinem Kostenfestsetzungsantrag die Umsatzsteuer nicht geltend machen!
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Blub
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#4

27.08.2008, 16:20

Katharina80 hat geschrieben:Hat der Gegner nur die Versicherung vertreten oder auch den Fahrer?
Er hat auch den Fahrer vertreten.
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Smilie
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#5

27.08.2008, 16:21

In der Regel wird die Gegenseite wohl auch den Fahrer vertreten haben... mich verwundert nur, dass die Versicherung zurm Vorsteuerabzug berechtigt ist...ist relativ ungewöhnlich...

Whatever... wenn auch der Fahrer vertreten wurde (und der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist), dann kann der Gegner die USt mit festsetzen lassen.
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#6

27.08.2008, 16:23

Naja, wenn er den Fahrer vertreten hat, dann darf er die MwSt. geltend machen, denn der Fahrer ist ja sicher eine Privatperson und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Für den Fahrer steht ihm ja dann die MwSt. zu.
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Magdalene
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#7

27.08.2008, 16:23

Komisch. Wenn ich an den Kosten der Versicherer herummeckere, sind die Versicherungen nie zum Vorsteuerabzug berechtigt....
Shaya
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#8

27.08.2008, 16:24

Ganz recht Smilie: Das eine Versicherung tatsächlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, habe ich aber ehrlich gesagt auch noch nie gehört.
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#9

27.08.2008, 16:25

Wenn ich an den Kosten der Versicherer herummeckere, sind die Versicherungen nie zum Vorsteuerabzug berechtigt....
Find ich auch ungewöhnlich in diesem Fall... bei mir sind sie es nämlich auch nie...
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UschiR

#10

27.08.2008, 16:29

Versicherungen sind auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da die Leistungen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, steht in § 4 Umsatzsteuergesetz drin!
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