Vorsteuerabzugsberechtigung bei ZV-Maßnahmen

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Melanie
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#1

12.08.2006, 21:05

Habe gestern meinen ersten Pfänder nach sage und schreibe 6 Jahren wieder gemacht. War ein Pfänder gegen einen Mandanten, der unsere Kosten nicht zahlt. Da wir ja Vorsteuerabzugsberechtigt sind und dies ja auch im vorausgehenden MB berücksichtigt wurde, d.h. keine Umsatzsteuer (MwSt) aufgeführt wurde, bin ich auch davon ausgegangen, daß es bei den Kosten für den Pfänder ebenso gemacht wird. Meine Kollegin, die in der Zwangsvollstreckung sitzt, meinte, da muß die MwSt aber trotzdem aufgeführt werden. Das kann ich mir aber jetzt gar nicht vorstellen. Das ist doch unlogisch. Die MwSt/Umsatzsteuer wird doch bei sämtlichen RA-Kosten, gleich welcher Art, bei der Vorsteuerabzugsberechtigung nicht aufgeführt, sondern dem Mandanten, also in diesen Fall uns, in Rechnung gestellt. Hat jemand was dazu zu sagen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#2

12.08.2006, 21:53

Also Frau Halt sagt dazu nix, jedoch würde ich das genau wie beim Mahnbescheid sehen. Frau Halt meint zum MB in eigener Sache: "...keine Umsatzsteuer zu berechnen, weil der Mahnbescheid nur Mittel zum Zweck ist, das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die ursprünglich erbrachte Leistung (Beratung) zu erhalten."
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#3

13.08.2006, 13:21

Wir machen auch alle Maßnahmen in eigenen Sachen ohne MWSt./Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer wird allerdings niemandem "in Rechnung gestellt", auch nicht uns selbst. Wenn eine Zahlung erfolgt, wird diese ohne MWSt. gebucht, also Einnahme mit 0 %. Ich kenne das aus einem früheren Büro so und habe das bei uns dann auch "durchgesetzt". Ich hoffe, das stimmt so. Das Finanzamt hat sich jedenfalls in ca. 8 Jahren noch nie beschwert.
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idefix
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#4

13.08.2006, 17:40

Hallo,

also früher hatte ich auch bei ZV-Maßnahmen in eigener Sache die USt genommen, da ich es nicht besser wusste. Aber jetzt nachdem die Buchhaltungskraft mich mindesten 100 Mal :roll: darauf aufmerksam gemacht hat, habe ich es mir endlich gemerkt.

Lieben Gruß Claudia
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Pepsi
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#5

13.08.2006, 21:32

was soll daran richtig sein es in die zv mit reinzunehmen und beim mb nicht?
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Melanie
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#6

14.08.2006, 11:13

Pepsi hat geschrieben:was soll daran richtig sein es in die zv mit reinzunehmen und beim mb nicht?
Das sehe ich auch so.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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