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Märchensteuer im Ausland

Verfasst: 03.08.2006, 11:24
von BieneMaja
Hallo alle miteinander,

dieses Thema würde mich mal interessieren. Wenn ich eine Kostenrechnung ins Ausland schicke, muss die USt ausgewiesen werden oder verschicke ich die Rechnung nur mit dem Nettowert?
Wer kennt sich da aus?

Verfasst: 03.08.2006, 11:34
von Kathy
Uiuiui, da habe ich irgendwo in meinem Hinterstübchen noch was gespeichert. Das hatten wir im Kurs...

Steht irgendwo im UStG, hab etz leider keins hier, sonst könnte ich mal gucken...

Das liegt glaube ich auch an verschiedenen Faktoren ob etz mit oder ohne USt. Ob da etz einer im Inland seinen Sitz hat und der andere im Ausland, wo die Leistung erbracht wurde etc. irgendwie so war das.

Verfasst: 03.08.2006, 11:46
von BieneMaja
Na super, also doch komplizierter als ich gedacht habe. Trozdem vielen Dank schon mal im Voraus... :thx

Verfasst: 03.08.2006, 16:31
von Pepsi
also ich hatte das mal umgedreht, ich hatte ne Rechnung aus England, da hatte ich den StB gefragt und der sagte, ich solle das brutto wie netto buchen, also den Gesamtbetrag ohne USt enthalten, weil man die irgendwie nicht berücksichtigen könnte

nu weiß ich aber nicht, wie das andersrum ist

Verfasst: 03.08.2006, 16:42
von wifey
BieneMaja hat geschrieben:Na super, also doch komplizierter als ich gedacht habe. Trozdem vielen Dank schon mal im Voraus... :thx
Also wenn Du mir Einzelheiten (per PN?) schicken kannst, kann ich in unserer Steuerabteilung mal nachfragen.
Ohne Einzelheiten lautet die Antwort: :shock:
Wird die Leistung in Deutschland erbracht kommt die Steuer drauf, ist es z. B. eine Warenlieferung ins Ausland gewesen muss sie nicht unbedingt drauf .... es hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann auch Fälle geben, dass Du auf die deutsche Rechnung z. B. die französische Steuer draufrechnen mußt. Frag mich bloß nicht nach Einzelheiten, das war das, was ich jetzt in 5 Minuten rauskriegen konnte :shock:

Verfasst: 03.08.2006, 18:14
von evelyn m.
da es bei der frage wohl nicht um warenlieferung o.ä. geht, sondern um ra-vergütung, gehe ich mal davon aus, dass der mandant im ausland sitzt und einen deutschen ra beauftragt hat, einen prozess in deutschland zu führen. der mandant ist in deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig und bekommt daher seine rechnung netto.

wenn der fall anders liegt, kanns natürlich anders aussehen.

Verfasst: 03.08.2006, 18:51
von wifey
Wenn die Dienstleistung aber in Deutschland erbracht wurde, kann es durchaus sein, dass die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt werden muss.

Verfasst: 04.08.2006, 14:59
von evelyn m.
einfach mal den § 3a UStG anschauen und entscheiden, was auf den konkrete fall passt. :nachdenk

Verfasst: 07.08.2006, 22:10
von wifey
Bienchen, könntest Du mir ne Mail-Addy von Dir geben, kann Dich doch per PN nicht erreichen, wenn Du urlaubsabwesend bist :-(

Verfasst: 08.08.2006, 06:42
von Petra
[quote="wifey"]Wenn die Dienstleistung aber in Deutschland erbracht wurde, [u]kann es durchaus sein,[/u] dass die Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt werden muss.[/quote]

Also einer meiner Chefs ist Fachanwalt für Steuerrecht und wenn wir einem im Ausland ansässigen Mandanten eine Rechnung schicken, dann immer ohne Mehrwertsteuer. Ich denke, wenn es da Ausnahmen gäbe, dann wüßte er es!?