vorsteuerabzugberechitgt?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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diedrei???
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#1

09.05.2008, 15:20

Hallo,

wir sind zwei Angestellte und eine Auszubildende. Endlich haben wir es geschafft uns anzumelden :D und haben direkt schon ein Problem.

Folgender Fall:

Auftrag unserer Mandantschaft war eine Berufungseinlegung Anfang letzten Jahres. Die Mandantschaft ist eine GmbH und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Nunmehr hat das Verfahren sein Ende gefunden und ich muss einen Kostenfsetsetzungsantrag stellen.

Jetzt das Problem:

Die Manandantschaft ist seit Ende letzten Jahres insolvent. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Mehrwertsteuer in den KfA mit rein nehme oder nicht.

Ich habe schon die ganze Literatur durchwühlt, nichts gefunden und verzweifle langsam. :aufhaeng

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank
Maximum
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#2

09.05.2008, 15:28

Erst mal herzlich Willkommen und diedrei??? ist echt gut :D
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MaryK1984
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#3

09.05.2008, 15:41

Herzlich willkommen!
Und eine vorsichtige Nachfrage:
Ist es wichtig, dass die Firma insolvent ist?
Ich mach die Kfas bei GmbH ohne MwSt, hab ich auch bei einer Firma gemacht die insolvent war, für mich war da gar kein Unterschied.
Bin mal gespannt was die anderen sagen...
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diedrei???
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#4

09.05.2008, 16:17

Danke :-)

Ich mache die KfAs normalerweise auch ohne Mehrwertsteuer. Nur wo bekomm ich dann diese her. Die GmbH existiert nicht mehr :-( Mehrwertsteuererstattungsschreiben?
[color=#404080]Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand...[/color]
Minchen83
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#5

09.05.2008, 16:49

Normalerweise hat es nichts zu sagen, dass die Firma insolvent ist. Schließlich existiert die Firma ja weiter und ist ja auch weiter vorsteuerabzugsberechtigt, eben nur mit dem einzigen Unterschied, dass jetzt ein Insolvenzverwalter die Hand über die Firma hat :katze4

Ist zumindest meine Ansicht :)
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Gruftie
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#6

09.05.2008, 16:56

Hallo Ihr drei, ein herzliches Bild und viel Spaß hier im Forum!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
jenniver
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#7

10.05.2008, 07:08

Minchen83 hat geschrieben:Normalerweise hat es nichts zu sagen, dass die Firma insolvent ist. Schließlich existiert die Firma ja weiter und ist ja auch weiter vorsteuerabzugsberechtigt, eben nur mit dem einzigen Unterschied, dass jetzt ein Insolvenzverwalter die Hand über die Firma hat
:zustimm
StineP

#8

10.05.2008, 07:53

Kann mich den anderen nur anschließen.

Im Außenverhältnis (sprich: hier dein KFA) darf die Vorsteuer nach wie vor nicht rein.

Die USt werdet Ihr der GmbH in Rechnung stellen und gehört dann somit zur Insolvenzmasse.
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Pepsi
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#9

10.05.2008, 20:04

:zustimm schließlich kommt es ja auch nicht darauf an, ob der Mdt bezahlt hat oder nicht
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diedrei???
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#10

13.05.2008, 10:20

Danke. So hab ich mir das auch schon gedacht.

Wisst ihr vielleicht, wo man dies nachlesen kann? Chef möchte gerne immer etwas schriftlich sehen :-(
[color=#404080]Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand...[/color]
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