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Wie rechne ich die Vorschussrechnung an?

Verfasst: 16.03.2008, 15:21
von katuscha
Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich bin etwas verwirrt.

Im Februar habe ich meine Ausbildung beendet und im März habe ich in einer neuen Kanzlei angefangen.

Jetzt meine Frage:

In der alten Kanzlei habe wir Vorschussrechnungen, die vom Mandanten schon bezahlt wurden, immer so angerechnet:

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
Netto
19 % Umsatzsteuer
Brutto
abzgl. Vorschusszahlung (inkl. 19% Umsatzsteuer)
Summe



In der neuen Kanzlei wird so abgerechnet:

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
abzgl. Vorschusszahlung (netto)
Netto
19 % Umsatzsteuer
Summe


Wenn man es angeblich so wie in der alten Kanzlei macht, dann muss man bei einer Steuerprüfung Steuern nachzahlen, weil man ja mehr Steuern ausgewiesen hat (Steuern aus der Vorschussrechnung und Steuern aus der Endabrechnung), als man letztendlich einnimmt. :?:
Ich habe das noch nicht nachgerechnet, aber wie macht ihr das????

Danke schon mal

Verfasst: 16.03.2008, 15:28
von frau-o-frau
Hallo Katuscha,

wir rechnen so wie in deiner 2. Variante ab, da diese Rechnung die korrekte Mwst. aus deinem Bruttobetrag/Rechnungsendbetrag ausweist.

Allerdings gibt´s auch Fälle, in denen wir wie in deiner 1. Variante abrechnen, so z.B. wenn Vorschußrechnungen über ausgewiesene 16 % Mwst. verfügen... denn leider läßt uns unser Programm nicht extra die 3 % Nachsteuer aus den Vorschußrechnungen ziehen, so daß uns auch nix anderes übrig bleibt, als SO abzurechnen.

LG & schönen Sonntag noch

Verfasst: 16.03.2008, 15:32
von Strubbel
Die zweite Variante ist umsatzsteuerrechtlich richtig. Wir machen das allerdings nicht so, weil die Mandanten das dann nicht verstehen. Die sagen nämlich sonst, sie hätten mehr bezahlt :roll:

Verfasst: 16.03.2008, 15:53
von Mae
Ich weise unten in den Rechnungen immer noch die Steuern gesondert aus:

Umsatzsteuer aus dieser Rechnung EUR
Umsatzsteuer aus Vorschuss EUR
verbleibende Umsatzsteuer EUR
darin enthaltene Nachsteuer EUR

Mae

Verfasst: 16.03.2008, 15:58
von sunshine24
@katuscha:

Egal welche Variante du nimmst, es kommt auf alle Fälle der selbe Betrag als Endsumme raus.

Welche Variante jedoch steuerrechtlich richtig ist, kann ich dir nichts sagen. Ich seh grad, die Frage hat Strubbel ja schon beantwortet.

Verfasst: 16.03.2008, 16:55
von Curry
Also wir rechnen nach der ersten Variante ab. RA-Micro weist die Umsatzsteuer dann nochmals unten gesondert auf und gibt an, was an USt. schon abgerechnet wurde. Dort steht dann auch, welche USt. noch für den Vorsteuerabzug angegeben werden kann.

Verfasst: 16.03.2008, 22:56
von Pepsi
im prinzip ist es egal, hauptsache es kommt dabei heraus, dass wenn der Vorschuss mit 16 % bezahlt wurde, ausgewiesen wird, dass 3 % Nachsteuer bezahlt werden muss, damit erstens eure Buchhaltung bescheid weiß und zweitens derjenige ders bezahlt auch die richtige USt abzieht

RA-Micro macht das m.E. vollkommen korrekt, man gibt erstens den bezahlten BEtrag brutto ein und gibt zweitens unten an, wenn man etwas mit inkl. 16 % bezahlt hat und die neue Rg aber 19 % hat, ansonsten braucht man das m.E. nicht extra anzugeben