Ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage. Wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man von allen Ausgaben die man hat, die Umsatzsteuer absetzten? Aber warum? Alle sagen, sonst würde man die Umsatzsteuer doppelt bezahlen. Aber ich kann das nicht so richtig verinnerlichen.
Ein ganz normaler Fall. Ein Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt, hat eine RS, die die Kosten deckt. Man schreibt eine Vorschussrechnung an die RS und der Mandant muss an uns die Umsatzsteuer zahlen?!? Das verstehe ich nicht. Kann mir jemand dabei helfen.
Danke schon im Voraus.
Wie ist das denn eigentlich mit dem Vorsteuerabzug???
Zum Thema schau am besten mal das an: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Das ist dort gut erklärt. Man muss einfach mal die Grundkenntnisse haben... Oder zumindest zum Teil.
Das ist dort gut erklärt. Man muss einfach mal die Grundkenntnisse haben... Oder zumindest zum Teil.
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Der Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. weder RSV noch Gegner muß Umsatzsteuer auf die RG erstatten, denn der Mdt. holt sich das vom FA bei seiner USt-Erklärung wieder.
Mandant schreibt seine RGen mit MWSt (=Umsatzsteuer), alles was er an RGen ausgibt, darf er daraus die Vorsteuer abziehen.
Würde der Gegner nicht nur die RG sondern auch die MWSt ausgleichen, könnte der Mandant immer noch Vorsteuer aus der RG beim FA ziehen, hier würde theoretisch doppelt erstattet werden können. Der Gegner und der Mandant könnten so Vorsteuer ziehen.
Gleiches gilt für die RSV. Kostenschuldner ist der Mdt. Die RSV übernimmt nur die Gebühren, die MWSt zahlt der Mdt. weil der Mdt. sich die Vorsteuer beim FA wieder holt. War das jetzt verständlich?
Mandant schreibt seine RGen mit MWSt (=Umsatzsteuer), alles was er an RGen ausgibt, darf er daraus die Vorsteuer abziehen.
Würde der Gegner nicht nur die RG sondern auch die MWSt ausgleichen, könnte der Mandant immer noch Vorsteuer aus der RG beim FA ziehen, hier würde theoretisch doppelt erstattet werden können. Der Gegner und der Mandant könnten so Vorsteuer ziehen.
Gleiches gilt für die RSV. Kostenschuldner ist der Mdt. Die RSV übernimmt nur die Gebühren, die MWSt zahlt der Mdt. weil der Mdt. sich die Vorsteuer beim FA wieder holt. War das jetzt verständlich?
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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